Maroush
Ich bin lange eine stille Mitleserin hier und nun habe ich auch ein Anliegen. Wer entscheidet in Deutschland ob ich einen bestimmten Vergeben darf oder nicht. Ich habe mal bei uns im Standesamt nach einem bestimmten Namen gefragt und dieser steht nicht in dem Namensbuch. Der Standesbeamte meinte das Krankenhaus in dem entbunden wird könne dann entscheiden ob ich diesen Namen vergeben darf. Wer kennt sich da etwas aus und kann mir helfen.
Ich mußte das damals beim Standesamt erfragen,bei mir ging es um den Jungennamen Luca,es ging nur mit eindeutigen Zweitnamen,also Standesamt.Wenn du einen Nachweis über einen unbekannten Vornamen vorlegen kannst übernehmen die das in der Regel.
Das Krankenhaus???? So ein Blödsinn habe ich ja noch nie gehört (sorry)! Der Name wird beim Standesamt eingetragen, der Standesbeamte entscheidet. Wenn es einen Namen noch nicht gibt bzw der Beamte diesen nicht nachvollziehen kann, ist die Namensgebungsstelle der Uni Leipzig dafür verantwortlich. Frau Rodriguez. Du bekommst dann eine Bescheinigung, dass der Name existiert und so eingetragen werden darf. http://www.uni-leipzig.de/~onoma/onomastik/
Danke für die Informationen. Ich dachte mir schon das da etwas nicht stimmt. Unser Standesbeamte müsste bald mal in Rente gehen, der arme Mann kriegt nichts mehr auf die Reihe.
Kann ich den die Stelle in Leipzig einfach mal anrufen oder anschreiben zwecks dem Namen? Und was für ein Nachweis müsste das Sein? Das es diesen Namen irgendwo auf der Welt gibt? Und wie beweise ich das?
Mal angenommen auf den Fidschi Inseln lebt eine Person mit dem Namen den ich vergeben will. Wie soll ich beweisen das es diese Person auf den Fidschi Inseln gibt??
Wie ihr lest bin ich etwas verzweifelt und kurz davor einen anderen Namen zu suchen.
Ruf doch einfach mal da an! Entweder ist es tatsächlich so, dass DU entweder beweisen musst, dass es eine Person auf dieser Welt mit eben diesem Namen gibt. Oder aber, die in leipzig forschen richtig nach (DAS sind ja die Profis) und für die ist es ein Leichtes, herauszufinden, wo ein Name herkommt und was er bedeutet. Auch Namen mit selbst "ausgedachter" Schreibweise kann man dort beurkunden lassen, damit dieser Name offiziell anerkannt wird/werden kann. Ich habe dort mal den Namen Neelia mit doppel "e" erfassen lassen (habe kein Gutachten erstellen lassen, stand nur mit Frau Rodriguez in Kontakt). In dieser Schreibweise als Form von Neela gab es den Namen noch nicht (nur als Form von Nelia von Cornelia). Du bekommst dann eine richtige Urkunde, kostet um die 100 Euro. Die legst du dann beim Standesamt vor!
Danke Hubbabubba, ich habe mir die Seite von denen direkt mal anguckt. Und mir auch die Tel.Nr aufgeschrieben. Denke das ich am Dienstag anrufen werde. Und dann hoffe ich doch auf ein positives Ergebnis.
um was für einen Namen es sich handelt und ich schaue schnell im internationalen Handbuch der Vornamen nach, vielleicht steht er da ja drin...das würde auch reichen für den Standesbeamten. Und das mit dem Krankenhaus ist totaler Quatsch! lg
wir hatten bei unserem ersten kind probleme den namen bei standesamt durchzukriegen. an der uni in leipzig zum beispiel gibt es eine namensforscherin, die entscheiden darf. wir haben via internet jemanden mit unserem gewählten vornamen gesucht und gefunden, der uns eine kopie seiner in deutschland ausgestellten geburtsurkunde überlassen hat. darauf hin hat unser standesamt, den namen genehmigt. lg
Das KH entscheidet sowas nicht... dafür ist der Standesbeamte zuständig! Aber in den meisten KH (zumindest hier) ist es ein Service, dass die dafür sorgen, dass das Kind angemeldet wird. Man gibt das Stammbuch ab und unterschreibt eine Vollmacht. Und 2 Tage später hat man das Stammbuch zurück. Unsere 1. Tochter sollte Josephin heißen... da ich den Namen nirgendwo in der Schreibweise gefunden habe, habe ich bei unserem Standesbeamten im Ort nachgefragt. Der hat mir gesagt, dass es für ihn kein Problem sei, aber dass er das nur entscheidet, wenn ich eine Hausgeburt habe. Wenn das Kind im KH geboren wird, dann entscheidet das der STandesbeamte im Ort des KHs. Und das ist in unsrem Fall im NAchbarort. Und die Standesbeamten dort sind "strenger". Die haben mir gesagt, dass Josephin in Deutschland männlich und in Schweden weiblich sei. In Deutschland müsse ein eindeutig weiblicher Zweitname dazu. Bei der Schreibweise Josefin hätte es keine Probleme gegeben. Wir fanden aber Josephin schöner und haben als ZN Anna dazu genommen. lg, andrea