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Hallo miteinander!! Ich habe mal die umgedrehte Frage. Nicht Vorname,sondern Nachname. Meine Freundin hat ihr Kind am Montag bekommen. Nun hat sie seit 1,5 Jahren einen Partner, und hat von ihm das Kind. Sie ist allerdings noch verheiratet mit ihrem Ex. Nun hat das Baby ihren Nachnamen,folglich auch den des Exmannes. Jetzt habe ich sie gefragt warum der kleine nicht den Namen ihres neuen Partners bekommt, wenn er doch die Vaterschaft anerkennt müsste das doch gehen. Sie sagt es würde nicht gehen solange sie noch mit dem Ex verheiratet ist. Also wenn das so ist, dann finde ich diese Regelung ganz schön blöde, denn mein neuer Partner wäre mit Sicherheit absolut nicht einverstanden damit wenn SEIN Kind den Namen meines Exmannes trägt. Hmmm... was wisst ihr über diese gesetzlichen Regelungen?? Lieben Gruß Dea


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Da hat sie recht. Ein eheliches Kind (Kind gezeugt, während einer bestehenden Ehe) wird immer den Namen des Ehemannes (wenn auch nicht Vater) tragen. Er wird auch der "Vater" sein - also rein rechtlich. Wenn dann müsste ihr Freund mit einem Vaterschaftstest belegen, dass er es ist. Und erst durch eine Heirat mit dem Vater des Kindes kann auch das Kind dann den Namen vom Papa annehmen! Wenn sie nicht verheiratet wäre, hätte das Baby seinen Namen annehmen können - wäre kein Problem gewesen. War bei einer Arbeitskollegin ähnlich!


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Nur eine kleine Bemerkung am Rande: "Ein eheliches Kind (Kind gezeugt, während einer bestehenden Ehe) wird immer den Namen des Ehemannes (wenn auch nicht Vater) tragen." - oder den der Mutter. Halt den Namen, den sie als Familiennamen wählen. Aber das tut in dem Fall ja nichts zur Sache, insofern sorry für's schreddern ;). LG sun


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Hallo, das mit der Ehe kenn ich auch so, aber es wird kein Test nötig, wenn sich alle Parteien einig sind. Der Ex muß auf die Vaterschaft schriftlich verzichten und der Vater die Vaterschaft anerkennen. Dann adoptiert der Vater das Kind und dann bekommt es auch seinen Namen mit allen Rechten (außer die Mutter möchte einen anderen Namen, z.B. ihren Mädchennamen). Ganzschön komisch, soll aber eigentlich das Kind schützen. lg simone


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an alle vorschreiberinnen: wenn ich den beitrag von Dea richtig verstanden habe, ist das kind nicht von ihrem ex, sondern von ihrem lebenspartner, der ja die partnerschaft auch anerkennt. das kind hat also mit dem exmann überhaupt nichts zu tun. also müsste die normale regelung gelten, dass die eltern den nachnamen des kindes bestimmen können, was ja auch der des vaters sein könnte (unabhängig vom status der mutter). aber die genaue rechtslage kenne ich natürlich auch nicht. Dea, da müsste deine freundin mal in eine Familienberarung gehen oder beim Standesamt oder Jugendamt fragen. LG celestine


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Hallo, wird ein Kind "im Rahmen" einer Ehe geboren, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um ein eheliches Kind handelt. Daher trägt es auch den Familiennamen. Solange die Ehe nicht geschieden ist, ist daran auch nicht zu ändern. Der tatsächliche Vater muß dann einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft stellen. Deine Freundin hätte gut daran getan, sich vorher um die Sache zu kümmern. Nachher ist man immer schlauer, aber jetzt liegt eine bürokratische Odyssee vor ihr. LG