Mitglied inaktiv
Hallo! Vielleicht weiß wer von Euch Bescheid.. Also, ist es möglich dem Kind beide Nachnamen (von Mama und Papa, nicht verheiratet) zu geben? Und, falls das nicht geht, ist es nötig noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenn das Kind den Namen des Vaters bekommen soll? Muss man dafür zum Jugendamt? Gruß, ju
Das 1. kann ich dir nicht beantworten! Aber die Vaterschaft musst du, wenn das Baby den Namen vom Papa bekommen soll, auf dem Jugendamt anerkennen lassen! Kann man auch schon in der Schwangerschaft machen lassen! Kostet nix!
Soweit ich informiert bin kannst du zwar als Elternteil einen Doppelnamen bekommen, aber dein Kind muss entweder den Nachnamen deines Mannes oder deinen haben. Also ein Doppelnachname aus beiden Namen der Eltern für´s Kind ist nicht zugelassen. Wie gesagt: Soweit ich weiss... LG Pusselchen
Ein Kind kann keinen Doppelnachnamen bekommen daswurde erst jetzt wieder on irgendeinem Gericht entschieden.Also entweder oder.Das mit der Vaterschaft sollte man schon möglichst vor der Geburt machen frag mal beim Jugendamt nach lg Nicole
Ich habe auch gehört, dass ein Kind nicht beide NN von jeweils Mama und Papa übernehmen kann, sprich keinen Doppelnamen tragen kann. Zum Zweiten weiß ich leider nichts. LG
Alos das Kind darf nur einen Nachnamen bekommen - als einigen entweder deinen oder Papas. Für die Vaterschaftsanerkennung waren wir auf dem zuständigen Standesamt unseres Ortes. Hat auch alles problemlos geklappt. Sind nach der Geburt nochmal hin und haben den Namen eintragen lassen. Frag mal dort nach, die kennen sich auch mit der NN Frage bestens aus. LG
Danke Euch für die Hilfe. Werd dann mal beim Jugendamt anrufen, wegen der Vaterschaft. Der Papa ist übrigens Italiener, aber das dürfte ja keinen Unterschied machen. Hatte mir schon gedacht, dass das nicht geht mit dem Doppelnamen. Nur habe ich letztens bei meiner Frauenärztin eine Geburtsanzeige gelesen und da hatte das Baby beide Nachnamen.. Liebe Grüße an alle, ju
... dann kann den das Kind auch bekommen :) Heiraten tut nicht weh :) cu eva
Wenn die Eltern verheiratet sind, bekommt das Kind den Familiennamen, ein Doppelname ist auch dann nicht möglich, soweit ich weiß!
so ganz stimmt das nicht, auch wenn die Eltern einen Doppelnamen führen kann das Kind nur einen der beiden bekommen. Sonst würde das Kind, wenn es einmal heiratet ja evtl. zu dem Doppelnamen noch einen dazubekommen. Das nähme ja kein Ende. Also müßt Ihr Euch entscheiden entweder den von Mama oder Papa. Kugelige Grüße Andrea
Hallo, ich kann beitragen aus eigener, leidvoller Erfahrung mit dem geänderten Namensrecht. Verheiratet, jeder von uns hat den eigenen Namen behalten. 1994 Geburt des ersten Kindes. Hat Doppelnamen aus den Namen beider Eltern erhalten. 1999 Geburt des zweiten Kindes. Auf Grund der zwischenzeitlichen Änderung des Namensrechts Doppelname nicht mehr möglich. Also Entscheidung für einen (!) Namen. In unserer Familie (2 Erw., 2 Kinder) haben also alle leider unterschiedliche Familiennamen! Soviel ich weiß, ist es nicht nötig, vor der Geburt die Vaterschaft anzuerkennen. Es reicht, bei Geburt den Vater zu nennen. Das Kind darf auch bei unverheiratetem Vater dessen Namen führen. Nur Doppelnamen sind leider gar nicht mehr zulässig. Liebe Grüße Astilbe
Bin mir ziemlich sicher, dass du die Vaterschaft anerkennen lassen musst, wenn das Kind den Namen vom Vater bekommen soll. Allerdings ist das sowieso nicht verkehrt, weil er dann auch schon während der Geburt (bei evtl. auftretenden Komplikationen) ganz anders mit entscheiden darf.
Ein Name muss der Familienname sein. Deshalb kann das Kind nur einen Nachnamen haben. Ihr müsst dann gucken, welcher Nachname besser zum Vornamen passt, würde ich sagen.