Mitglied inaktiv
..ob ein Name eigenständig bestehen kan?. Also man keinen Zusatznamen braucht? Kann man das irgendwo zentral erfragen? Kennt sich da jemand aus? Wir haben einen für uns schönen Namen gefunden, ich bin mir aber nicht sicher, ob er eigenständig bestehen kann. Wir möchten keinen Doppel oder Zweitnamen. Vielen Dank
bei eurem standesamt. das entscheidet jedes standesamt selbst
in irgenteinem neuen gesetz ist festgehalten, das du KEINEN Zweitnamen mehr vergeben musst!!! Werde mich gleich mal auf die suche machen und bescheid geben!!!
Bei der Eintragung eines Babynamens gibt es oft Streit mit dem Standesamt, ob ein Vorname geschlechtsneutral, also sowohl für Mädchen als auch für Jungen üblich ist. Laut § 262 der Dienstanweisung für Standesbeamte muss dann nämlich ein weiterer, geschlechtseindeutiger Vorname vergeben werden. (wörtlich: “Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.”) Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Dezember 2008 in einer beachtenswerten Entscheidung darauf hingewiesen, dass diese Anweisung nur eine Verwaltungsvorschrift ohne Gesetzescharakter ist. Gesetzlich ist nur festgelegt, dass der gewählte Vorname und das Geschlecht des Kindes in das Geburtenregister eingetragen werden müssen. Darüber, dass das Geschlecht aus dem Namen abgeleitet werden kann, gibt es keine gesetzliche Regelung.