Glücksmami82
Wir haben (wohl) nun endlich einen Namen für unsere Kleine gefunden. Nun frage ich erstmal hier, bevor ich mich beim Standesamt erkundige: Name soll sein: Janna Sofia - also kein Doppelname, aber ein zweiter Vorname. Kann man sich dann aussuchen, ob man das Kind mal Janna oder mal Janna Sofia nennt (also ruft, oder wenn man z. B. ein Halstuch mit Namen kauft, oder oder oder)...mir fallen grad keine Beispiele ein... Oder muss man sich festlegen, dass z. B. Janna der Rufname ist und der zweite Name taucht dann nur z. B. in der Geburtsurkunde auf? Ich würde irgendwie gerne beide Namen nutzen - aber vielleicht nicht immer, z. B. rufen nur Janna - aber wenn der Name irgendwo draufsteht, finde ich Janna Sofia sehr schön. Kann man sich das aussuchen? Weiß das jemand von euch? Bin mir halt noch nicht so sicher, ob ich später einen oder beide Namen nutzen will.... Oder kann man beide als Rufnamen angeben und nimmt dann aber doch nur den einen?
Laesst du es ohne bindestrich eintragen ist ist nur janna der rufname wird es aber mit einem bindestrich eingetragen ist beides der rufname...meine to hter hat auch zwei namen ohne bindestrich gerufen wird somit nur der erste aber wenn ich ein schal oder sonst was beschriften lasse mach ich das immer mit briden namen
Also, ein Doppelname ist ein Name mit Bindestrich. Dieser Name gilt rechtlich gesehen als 1 Name, da der Bindestrich beide Namen zu einem verbindet. Ohne Bindestrich sind es rechtlich gesehen 2 Namen. Ein erster und ein zweiter Vorname. Beispiel: Anna-Lena entspricht Annalena = 1 Name Anna Lena entsprich Anna UND Lena = 2 Namen Für deinen Fall wäre dann ein Name ohne Bindestrich das Richtige, denn du möchtest ja 2 Namen vergeben, die du je nach Lust und Laune mal einzeln und mal zusammen verwenden möchtest. Letztendlich kann dir allerdings niemand verbieten, einen Bindestrich dazwischen zu setzen. Du brauchst also keine Angst haben, dass du deswegen irgendwann im Gefängnis landest. Du würdest dann halt nur gegen die Logik handeln, aber eine Straftat wäre es nicht. ;-) Wenn du (oder dein Kind später selber) aber mal irgendwo in einem offiziellen Dokument Vor - und Nachnamen des Kindes angeben mußt, MUSST du bei einem Bindestrichnamen (also Doppelname) BEIDE Namen angeben, während du bei bindestrichlosen Namen (also Erst- und Zweitname) nur den ersten angeben musst und den zweiten Namen getrost weglassen kannst. Das ist der kleine offizielle Unterschied. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. lg JaMe PS: Hübsche Namen habt ihr da ausgesucht. Gut gemacht.
...genauso hatte ich es mir auch gedacht....
Mein Sohn hat auch 2 Namen OHNE Bindestrich und einer davon ist sein Rufname, den ich auch überall angebe... aber je nach Laune rufe ich ihn auch schonmal mit beiden Namen oder auch mal mit dem 2. Namen... ist also in der Variante recht flexibel ;-)
wenn das Kind 2 Vornamen hat, musst du nicht den ersten Namen als Rufnamen nehmen, sondern Du (oder später das Kind) kannst dir aussuchen, welcher Name ihr Rufname sein soll. Der Rufname wird auch nicht mehr unterstrichen im Ausweis oder so!