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Ferienjob, wo bei der Steuer angeben?

Ferienjob, wo bei der Steuer angeben?

Lucylu

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Huhu, mein 16jähriger hat letztes Jahr 2x in den Ferien gearbeitet und dafür auch Steuern gezahlt. Kann/muss ich das für die Lohnsteuerrückerstattung bei uns mit eintragen, oder kann/muss mein Sohn selber einen Antrag stellen? LG Lucy


Annika03

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Dein Sohn hat ja nichts mit euch zu tun (ist sein Einkommen). Er müsste also eine eigene Steuererklärungen machen. Ich würde zur Sicherheit einfach Mal beim Finanzamt anrufen.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Das ist die Steuererklärung von eurem Sohn, er hat ja auch ne eigene Steuernummer. LG Inge


Caot

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Meiner zahlt keine. Steuerklasse 1. Er ist Schüler.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Caot

Er hat einmal 2 Wochen am Stück und einmal 3 Wochen gearbeitet...da war er schon über den 450€. Lg


Caot

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/ferienjobber/lohnsteuer-fuer-ferienjobs-faellt-haeufig-keine-steuer-an_76_347218.html Ich würde das abklären. Steuerberater, wenn Ihr einen habt oder im Lohnbüro des AG des Kindes abklären.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von Caot

Danke, les ich mir gleich mal durch. Er hat nämlich erst keine gezahlt und dann sagte sein AG, er hätte nochmal mit seinem Steuerberater gesprochen, er müsste doch Steuern zahlen... Lg


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Wie war es denn vertraglich festgelegt ? Minijob? Er kann aich die Steuern über eine eigene Steuererklärung zurückholen, die Frage ist aber, ob das Erstellen der Erklärung nicht teurer ist als die Steuern die zurückkommen.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Hä? Was soll da denn was kosten? Elster ausfüllen und fertig. Das ist gratis.


Lucylu

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ja, ich mache unsere Steuer auch selbst...kaufe nur immer die Aldi Steuer CD für 5€. Dann füllen wir das mal zusammen unter seinem Namen aus... Lg


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Die Erfahrung zeigt, dass nicht jeder in der Lage ist Elster zu bedienen. Manche lassen auch ihre Erklärung grundsätzlich vom Steuerberater machen.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Aber in dem Fall doch nicht! Der hat noch nicht mal den Freibetrag annähernd erreicht! Dy kann man also nichts falsch machen.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich finde Elster von Jahr zu Jahr undurchsichtiger.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von Lucylu

Moin, ich hatte es einen Beitrag weiter unten schon geschrieben. Dein Sohn füllt dann eine eigene Steuererklärung aus, früher war es bei solch "geringen" Einkünften nur dieser vereinfachte Mantelbogen, ich weiß jetzt nicht, wie das heute heißt, wo alles nur noch elektronisch läuft. Auf der Steuererklärung stehen dann wirklich NUR die Angaben Deines Sohnes... Bei meinem Sohn gabs ein wenig was zurück, was natürlich geil war...