Elternforum Schwanger - wer noch?

zwei kleine Fragen

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Mitglied inaktiv

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Hallo habe mal zwei kleine Fragen: 1.) Wann muss ich meinem Arbeitgeber spätestens Bescheid geben ob ich ein Jahr zuhause bleibe oder nicht? 2.) Was steht mir Geld mäßig zu wenn ich ein Jahr zuhause bleibe und Alleinerziehend bin? Danke für eure antworten. (Danke für euren Rat das ich ins Krankenhaus fahren sollte. War zwar alles iO haben mich aber, wegen der Vorgeschichte, für zwei Tage da behalten. Sie hat einfach mal keine Lust gehabt zu treten :-))


Mitglied inaktiv

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Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich geh mal davon aus, dass du in Deutschland lebst? Die Elternzeit muss spaetestens 2 Wochen nach der Geburt deines Kindes beim AG schriftlich beantragt werden. Dir steht zu: Kindergeld 154 Euro, Erziehungsgeld 2 Jahre 300 Euro (bzw. Budget 1 Jahr 450 Euro) - da du nichts verdienst in dem Jahr sind die Einkommensgrenzen irrelevant, vom Kindsvater steht dir Unterhalt fuer das Kind und dich zu, abhaengig von seinem Einkommen, gegebenenfalls kannst du Wohngeld, Sozialhilfe beantragen. Achja, die ersten acht Wochen gibts noch das Mutterschaftsgeld in Hoehe deines alten Nettogehalts, wird aufs Erziehungsgeld angerechnet. LG BErit