Elternforum Schwanger - wer noch?

Zufällig auch jemand in elternzeit schwanger geworden??

hipp-brandhub
Zufällig auch jemand in elternzeit schwanger geworden??

maggvr

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Ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt mit der bitte im August 2013 (nach einem Jahr) wieder in TZ zu beginnen, jetzt bin ich wieder schwanger und bekomme auch wegen meines Berufes direkt wieder ein BV. Wie schaut es finanziell für mich aus?? Jemand in der selben Situation??


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von maggvr

was gibt es denn schriftlich zu der Debatte? Hast du schon was schriftlich wie es ab August wäre? Wenn nicht, bekommst du ab Ende deiner Elternzeit dein altes Gehalt.


M.S.

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Hallo! Ich verstehe das nicht so ganz..... Kennst du dich damit aus, könntest du mir das mal erklären ? Ich möchte auch während der Elternzeit wieder Schwanger werden, finde aber kaum Informationen dazu,wie es finanziell läuft. Lg


Xavoy

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Antwort auf Beitrag von maggvr

Bei ner freundin war es auch so. Das elterngeld für ein jahr war da schon um und da ja nicht wieder mit der arbeit begonnen wurdw, sondern das zweite kind und somit erneute bzw. verlängerte elternzeit zum tragen kam, wurde erneut elterngeld beantragt. Da zwischendurch nicht gearbeitet wurde, stehen dann auch nur das Minimum von 300 € zur debatte


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Xavoy

ich antworte später vom pc noch mal ausführlicher. aber ich will schon mal gesagt haben das wenn man bv bekommt, bekommt man ja Gehalt. bekommt man Gehalt, bekommt man später auch elterngeld. bleibt man einfach nur in Elternzeit, bekommt man natürlich weder Gehalt noch mehr als den mindestsatz an elterngeld. das mit deiner Freundin ist also eine ganz andere Voraussetzung


Xavoy

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Mir ist der unterschied bewusst, daher habe ich ja nur vom elterngeld geschrieben.


Ivale1984

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Antwort auf Beitrag von maggvr

Hallo falls deine Elterzeiz aber noch nicht rum äre zum Zeitpunkt vom Mutterschutz(6 Wochen vor der Geburt) kann an rechtzeitig Elterzeit widerrufen und zum. in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt volles Geld erhalten. LG Iva


mellomania

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Antwort auf Beitrag von maggvr

ich habe drei jahre elternzeit beantragt. bin jetzt wieder schwanger und wenn das kind da ist, wären noch 7 monate der alten elternzeit übrig. ich habe mit meinem AG vereinbart, dass ich diese 7 monate aufheben kann, bis kind 1 in die schule geht. elterngeld bekomme ich 300 euro plus 75 euro geschwisterbonus, bis kind 1 drei jahre alt ist