Mitglied inaktiv
Was meint Ihr ist sinnvoll? Ich dachte an erstmal 2 Jahre und das dritte Jahr dann abwarten wie es läuft. Momentan kann ich mir nicht vorstellen, ein Baby wegzugeben, was noch unter 2 Jahren ist....Wir haben hier gar keine Verwandschaft in der Nähe, deshalb muss ich von Anfang an auf Krippe umsteigen.
Hallo, wir haben auch keine Verwandten hier. Habe 3Jahre beantragt und die wären Ende Juni um, aber Anfang Juli bekommen wir unser 2.Kind. Habe auch wieder 3Jahre angegeben, mal sehen wie es weiter läuft. Krippe gibt es hier keine in der Nähe und wenn, dann sind sie überfüllt oder zu teuer. Denn soviel verdiene ich nicht, muß auch weit fahren. Viele liebe Grüße Nicole
Hallo, also ich habe bei der Geburt meiner Tochter in 09/03 3 Jahre beantragt. Mir wurde dann im April 05 eine Teilzeitstelle angeboten, die ich auch bis Nov. während der Erz.-zeit ausgeübt habe. Dann erfuhr ich von der erneuten Schwangerschaft und konnte die Tätigkeit wieder dran geben. Bin also jetzt noch in der Elternzeit. Wenn ich nur 2 Jahre beantragt hätte, hätte ich arbiten gehen müssen. So, hatte ich die Entscheidung. LG
Soweit ich weiß kann man die Elternzeit net einfach so verlängern wie es einem passt! Das was man am Anfang angiebt ist verbindlich. Das heißt: Lieber 3 Jahre angeben und dann den Arbeitgeber fragen ob du früher kommen kannst. wenn er net will, hast du nichts verloren. Wenn du nur zwei beantragst musst du auch nach 2 jahren wieder arbeiten, oder kündigen.
das mit der Elternzeit habe ich heute hier in München gerade beim Amt nachgefragt, da bekamm ich die Auskunft das man die 2Jahre erstmal beantragen kann, und man sich bis 8 Wochen vor ende dieser Elternzeit entscheiden kann ob man das 3 Jahr noch gleich dran hängen will. Lg Antonie
Halle alle mit einander, kann man denn auch 2 Jahre beantragen und je nach dem, wie es einen geht und wie es läuft das man schon früher wieder arbeiten gehen kann. Ich wollte nach 1/2 Jahr wieder zur arbeit! Aber ich weiß ja jetzt noch nicht ob was dazwischen kommen kann. was ich nicht hoffe. LG
nein früher als angegeben darf man nicht zurück, aber verlängern darf man!!!!
Also kann ich sagen ich möchte erst 1/2 Jahr haben. Sollte ich aber mercken das irgend was ist so das ich verlängern müsste kann ich das machen? Denn werde ich das mal so machen. Danke! LG
Nein, so einfach ist es nicht. Du musst Dich zwei Wochen nach der Geburt Deines Kindes festlegen, wann Du innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit nimmst. Das dritte Jahr kannst Du danach noch anhängen. Aber Du hast kein Recht darauf, an Deiner Festlegung für die ersten beiden Jahre noch was zu ändern, in keine Richtung. Nur wenn Dein Arbeitgeber einverstanden ist geht das.
so kenn ich das auch