Mitglied inaktiv
Ich arbeite 32,5 std/ Woche als Nachtwache in einem Altenwohnheim. (Bin examinierte Altenpflegerin). Nun gibt es ja ein beschäftigungsvervbot für Nachtarbeit in der SS. Kann mein AG mich einfach in den Tag Dienst versetzen? Oder muss er meinen Lohn fortzahlen??? Ich habe einen "Nachtwachen" Vertrag, in dem nichts davon steht.
Hallo!! NEIN, Dein Arbeitgeber kann Dich nicht in den Tagdienst versetzen und NEIN, es dürfen Dir keine finanziellen Nachteile aus dem Nachtarbeitsverbot entstehen (alles nachzulesen im MuSchu-Gesetz). Ich habe von 18 bis 23 Uhr gearbeitet und durfte nach Bekanntmachen der SS fortan nur noch bis 20 Uhr arbeiten. Die Firma hat auch versucht mich von 15 Uhr bis 20 Uhr festzumachen, was aber für mich nicht möglich war, da ich noch eine 6jährige Tochter habe und um diese Zeit keinen Babysitter. Das Ende vom Lied war, daß ich nur noch von 18 bis 20 Uhr gearbeitet habe und dasselbe Gehalt bekommen habe wie vorher. Die Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen übrigens die Differenz. (Das aber auch erst seit neuestem, vor ein paar Jahren mußte der Arbeitgeber diese Diff. tragen). Du brauchst Dir also keine Sorgen machen. Mimmi
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