Mitglied inaktiv
Habe was unglaubliches von einer entfernten Bekannten gehört. Also sie ist 29.SSW und hat verkürzten Gbh. Sie hat panische Angst vor Kh und will nicht ins Kh. Jetzt hat ihre FÄ ihr angedroht das Jugendamt einzuschalten. Das darf sie doch gar nicht, oder? Nur weil man nicht in Kh möchte. Sie hat auch keine Wehen oder Schmerzen oder ähnliches. Wer kennt sich aus? War total baff als ich das gehört habe. LG
Hi vielleicht kommt es drauf an, wie verkürzt der Gbh ist!! Also ich kenne mich selbst damit nicht aus, ich habe aber hier viel mit gelesen und die meisten mussten halt strengste Bettruhe einhalten. lg Danny
das macht sie ja auch. und es hat sich auch schin verbessert, aber das die fä mit dem jugendamt droht?!
ich glaube nicht, dass es eine sache des Jugendamtes ist. Vielleicht kann man Gerichtlich vorgehen, aber ich denke nicht. Was hat sie denn für eine FÄ. Die würde ich dann auch wechseln. Schliesslich hat dich ein Arzt auch nur zu beraten. Man kann auch ein Kh auf eigener Verantwortung verlassen. Hatte ich letzte Woche auch. lg danny
.. kann es auch sein dass sie so ein ring braucht (der den gbh verschliesst?)
Habe ich ihr auch geraten. Das kann ja wohl echt nicht wahr sein. Finde das echt heftig. Hab sowas auch noch nie gehört.
davon hat die fä nichts gesagt. mumu ist verschlossen.
dann sollte sie sich eine zweite meinung einholen, damit die FÄ ihr nichts kann und fertig aus-. aber vielleicht ist das wieder so ne Überfürsorgliche ^^ ich hatte auch mal einen Hausarzt, der mich für jeden Pups Krank schreiben wollte. Solche Ärzte gibbet natürlich *hihi
In meiner 4.SS hatte ich in der 28.SSW auch ne GBH-verkürzung,MUMU offen und Trichterbildung.In dem KH,in dem ich immer entbinde wollten die mich auch an die tokolyse(hatte aber keine Wehen!) hängen usw.Bin auf eig.Verantwortung nach Hause und am nächsten Tag in ein anderes KH.In dem einen KH wollte die mir auch voll Angst machen,vonwegen Frühgeburt bzw.das das Kind direkt stirbt usw.Aber nie hat jemand mit dem Jugendamt gedroht. Also ich würde die FÄ sofort wechseln.Sowas habe ich noch nie gehört.Man trägt zwar schon in der SS die Verantwortung für sein Kind,man kann sich aber nicht zwingen lassen ins KH zu gehen. LG Nicole
Hallo Kristin, das kann die FÄ ruhig machen, es wird nix nützen. Denn: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt." (§ 1 BGB) Das heisst, vorher hat das Kind auch kein Recht auf Leben oder sonstwas. (gesetzlich gesehen!) Das Jugendamt kann also GAR NICHTS machen, genausowenig wie die Ärztin. Zum Glück!!! Ich würde den Arzt wechseln. Drohungen überhaupt und dann noch so leere gehen mal gar nicht. LG, Silke