Elternforum Schwanger - wer noch?

Wer kennt sich aus???

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Mitglied inaktiv

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Ich hab mal eine Frage wegen dem Erziehungsurlaub! Bis wann muss ich anmelden wie lange ich diesen mach und ob ich evtl. während dieser Zeit Teilzeit arbeiten will oder kann ich mich wenn ich z.B. 3 Jahre angemeldet hab z.B. dann sagen ich will doch nur 1 Jahr oder umgekehrt, wenn ich 1 Jahr angemeldet hab kann ich mich dann auch umentscheiden wenn ich länger machen will! Falls ich mich dann entscheide nach den 8 Wochen Mutterschutz das ich doch wieder Vollzeit arbeiten will bis wann muss ich das anmelden und wo kann ich das evtl. nachlesen oder ausdrucken? Vielen Dank schon mal!


Mitglied inaktiv

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Hallo! Also an meiner Arbeitsstelle lief das immer so, dass ide Schwangere zunächst für ein Jahr angemeldet hat, aber schonmal unverbindlich gesagt hat, ob sie vprhat 3 zu machen oder nicht. Dann wurde jdes Jahr wieder um ein Jahr verlängert und zwar 3 Monate bevor das erste Jahr endete. Es steht dir völlig frei, wie lange du daheim bleibst, du musst nur die Fristen wahren, die dir gesetzt werden zum Rückmelden bzw. verlängern. Und wenn Du an deiner Arbeitstelle teilzeit arbeiten willst, dann geht das zwar, sofern dort ne Stelle frei ist, aber meines Wissens bleibt deine alte Stelle dir trotzdem 3 Jahre freizuhalten. Zumindest kenne ich das so. Weiß nicht, ob das üblich ist. Aber bei uns war das so. Liebe Grüße Purzel


Mitglied inaktiv

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Und wie sind die Fristen, grad nach den 8 Wochen Schutzfristen, wann muss ich melden ob ich Voll- Teil- oder gar nicht arbeiten will und wo steht das evtl. zum Nachlesen?


Mitglied inaktiv

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Hi, sechs Wochen bevor der Mutterschutz abläuft sollte man dem Arbeitgeber seine Wünsche angeben. Als ich meinen Arbeitgeber von der SS unterrichtet hatte,habe ich noch einen Merkzettel mit meinen Rechten und Pflichten bekommen auf dem die Regelungen drauf stehen. Frage einfach bei deinem AG nach ob er anders verfährt? LG


Mitglied inaktiv

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Hallo, guck doch einfach mal hier http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm und dort dann § 16, dort findest Du das Wichtigste. LG, Anja