Elternforum Schwanger - wer noch?

Wer hat Ahnung? neuer Mutterschutz während Elternzeit

Wer hat Ahnung? neuer Mutterschutz während Elternzeit

keinnamemehrfrei

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ich frage jetzt hier noch mal weil Frau Bader aus dem rechtsforum leider wie immer nicht auf meine individuelle Frage geantwortet hat :-( besonders Frage 1 liegt mir sehr am Herzen. habt ihr sonst eine Idee wo ich Auskunft erhalten kann? Mein Arbeitgeber hat keine Ahnung! ich kopiere mal meinen text an sie: Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger was noch während der Elternzeit des ersten geboren werden wird. Jetzt kann ich ja meine Elternzeit vorzeitig beenden um neuen Mutterschaftszeitanspruch geltend zu machen. Ihre Antwort zu dem Thema kenne ich grundsätzlich, aber zwei Fragen bleiben bislang offen: 1.. gibt es eine Frist bis zu der ich den neuen Mutterschutz beantragt haben muss bzw. die erste Elternzeit beendet haben muss? Ich traue mich nämlich nicht dies jetzt schon zu tun da ich erst in der 21. SSW bin. Wenn ich jetzt die Elternzeit kündige und es gibt noch schwere Komplikationen, dann habe ich ja eine Dienstverpflichtung (aber keinen kita-Platz für den ersten).  2. wonach wird der Anteil vom Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers berechnet? Ist es pauschal das gleiche wie damals? Mein Geld damals setzte sich aus dem reinen Gehalt plus Zulagen (Intensiv-, Schichtzulagen usw). Das reine Gehalt hat sich im letzten Jahr im Betrieb erhöht. Wird das berücksichtigt oder nicht?  Ich hoffe sie können mir diese recht individuellen Fragen beantworten. Die Frage richtet sich gern auch an die anderen fleißigen Bienchen hier im Forum ;-)Vielen Dank im Voraus!


August11-Mami

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Hi Du, ich hab auch noch ein bisschen gesucht. Hier der Link zu dem Dokument: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3156.html Auf Seite 34 steht, dass wir den Zuschuss auf jeden Fall bekommen. LG


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von August11-Mami

Du? Hier? aber fristen hab ich immer noch nicht gefunden :-( menno :-( "rechtzeitig"... was heißt rechtzeitig? ??


August11-Mami

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit war bisher nach § 16 BEEG grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Im Fall der Geburt eines weiteren Kindes kann der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die vorzeitige Beendigung zur Inanspruchnahme der vorgeburtlichen Mutterschutzfristen (§§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG) und der damit verbundenen finanziellen Ansprüche war bisher nach § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG ausdrücklich ausgeschlossen. Die Regelung des § 16 Abs. 3 S. 3 BEEG wurde nun an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Die Elternzeit kann nun zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. In diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit nur rechtzeitig mitteilen. Bereits in seiner Entscheidung vom 20.9.2007 (C-116/06) hatte der EuGH festgestellt, dass nationale Regelungen über den Elternurlaub gegen die europäischen Gleichbehandlungs- und Mutterschutzrichtlinien verstoßen, wenn schwangere Frauen den Elternurlaub nicht ändern können, um Mutterschaftsurlaub und die damit verbundenen Rechte in Anspruch zu nehmen. Diese europäische Rechtslage wurde nun durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt. ______________________________________________________________ Hab mich zufällig verirrt. ;-)) Ich habe noch ein bisschen gegoogelt. Für die Mitteilung an den AG, dass du die Elternzeit vorzeitig beenden willst und wieder in MuSchu gehen willst, gibt es tatsächlich keine wirkliche Frist. Es muss einfach davor sein, also rechtzeitig. Finde das auch irgendwie seltsam, ist aber so. LG


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von August11-Mami

mal angenommen ich melde das in der 32.ssw. ist das noch rechtzeitig? Das liegt ja immer im Auge des Betrachters :-D wenn ich sage ich packe meinen koffer rechtzeitig, heißt das bei mir am Tag vor dem Urlaub. Bei meiner Mutter eine Woche vorher oh weh. Na wird schon reichen :-D lasse mir beim nächsten Termin einen zettel geben und dann schicke ich das im neuen Jahr los. meines Erachtens nach "rechtzeitig"


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Wenn wirklich keine Fristen bestehen - wonach ich jetzt nicht gesucht habe - dürften zwei Wochen vorher "rechtzeitig" eigentlich erfüllen. Rufe aber sicherheitshalber doch bei der Bundesministerium für Familien an. Sie dürften sich entweder auskennen oder aber zumindest sollten sie in der Lage sein Dir einen kompetenten Ansprechpartner zu nennen.


-Nadine-

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Also ich hab das Schreiben erst drei Tage vor Beginn des neuen Mutterschutzes abgeschickt. War kein Problem. Hat geklappt. Ich hatte es da erst erfahren dass es diese Möglichkeit gibt.


aprilagain

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Hallo, ich persönlich würde nicht so lange warte, nicht aus rechtlichen, sondern rein aus praktischen Gründen. Bei meinem Arbeitgeber war ich die erste, die das durchgeboxt hat und keiner wusste wirklich Bescheid, welche Rechte ich hab.... Hat unzählige Tefonate mit der Krankenkasse mit sich geführt, bis die endlich gezahlt haben... weiß ja nicht wo du arbeitest, aber vielleicht braucht ja auch den Arbeitgeber Zeit das ganze zu bearbeiten... lg Sabrina ps. auchso ich habe meine Gehaltserhöhung mitbekommen, aber auf die hätte ich jetzt wirklich nicht bestanden, war schon froh dass ich das andere bekommen hab, hätten sie mir die nicht gegeben, hät ich kein theather gemacht...


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von aprilagain

meine Firma hat 7300 vollzeitbeschäftigte. aber bei uns läuft alles nach der Devise "nur wer seine Rechte kennt bekommt sie". und selbst wenn man seine Rechte vorträgt heißt es gerne "ja prima, klagen sie ihr Recht doch ein". macht keiner und ist wie ein sechser im Lotto für die. grausam. grundsätzlich rechne ich auch mit dem gleichen Geld wie damals aber ist ja gut zu wissen was mein eigentliches recht wäre ;-) zumal sich im öffentlichen Dienst da ja einiges getan hat und wir somit von viel Geld reden. und wenn die neuen Grundlagen gelten finde ich das vor allem spannend für meinen urlaubsanspruch. ich habe grundsätzlich kein Problem es zeitnah zu beantragen aber da ich keine Betreuung für den großen habe, wäre es eine doppelte Katastrophe wenn die Schwangerschaft schon vorher gegen den Baum läuft und ich dann nicht mal mehr elternzeit habe für den großen. selbst kündigen würde ich dann ja nicht mehr schaffen. von daher würde ich gern die 26./28.ssw hinter mir haben bevor ich meine elternzeit kündige. meine pflegedienstleitung weiß er vermutlich nicht aber in der Firma gibt es so viele, dass wissen bestimmt einige :-D


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Das hat mir sehr geholfen! Auch die Anlaufstelle ist eine gute Idee.