Elternforum Schwanger - wer noch?

Weniger Arbeitslosengeld weil ich in einer SS nicht abends arbeiten darf?

Weniger Arbeitslosengeld weil ich in einer SS nicht abends arbeiten darf?

Krümelmonsterlein

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Hallo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Da ich keinen Kitaplatz für meine Tochter gefunden habe, ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Deshalb bin ich gerade arbeitssuchend gemeldet und erhalte auch Arbeitslosengeld. Jedoch stehe ich dem Arbeitsmarkt nur ab 17 Uhr zur Verfügung, da ich ja keine Betreung für meine Tochter habe. Dementsprechend bekomme ich natürlich auch weniger Arbeitslosengeld. Jetzt ist es so, dass ich nochmal schwanger bin und überhaupt keine Ahnung habe, ob mir jetzt überhaupt noch Geld zusteht. Angegeben habe ich, dass ich eine gewährleistete Betreung für meine Tochter in dem Zeitraum von 17-22 Uhr habe, aber im Mutterschutzgesetzt steht doch, dass man keine "Nachtarbeit" ab 20 Uhr machen darf. Also stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nun weniger zu Verfügung. Bekomme ich dann auch weniger Geld? Muss ich sowas überhaupt dem Arbeitsamt mitteilen? Will keine Probleme bekommen aber noch weniger Geld ist halt auch nicht gut. Vielen Dank für eure Antworten!!!! Liebe Grüße


paula80

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Antwort auf Beitrag von Krümelmonsterlein

Normalerweise darfst du als Schwangere nicht benachteiligt werden und das Geld dürfte dir nicht gekürzt werden. Ich würde an deiner Stelle dem Arbeitsamt erstmal nicht sagen dass du wieder schwanger bist, außer die finden einen Job für dich, dann erst, bzw. dann dem neuen Arbeitgeber. Er wird dich natürlich dann nicht mehr nehmen, ist ja wahrscheinlich klar.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von paula80

Hallo? Das Arbeitsamt ist sozusagen ihr Arbeitgeber und sie soll dem dann die Schwangerschaft verschweigen? Bitte? Natürlich soll sie aber sofort, wenn sie ein Jobangebot sagen, dass sie schwanger ist, damit sie auch ja nicht eingestellt wird... klasse Einstellung


Salima

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Antwort auf Beitrag von Krümelmonsterlein

ist es nicht so das wenn die herausfinden das du schwanger bist und es denen nicht sagst dir dann leistungen gekürzt werden? zählt das nicht als änderung? die müssten das doch eintragen mit mutterschutz etc. ruf doch einfach deinen futzi an und frag nach?


Schlumpfinchen1980

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Antwort auf Beitrag von Salima

das arbeitsamt ist in deinem fall dein arbeitgeber, er zahlt ja auch. deshab bist du verpflichtet es zu melden bevor sie es selber heraus finden. warum sollst du denn nicht mehr arbeitsfähig sein, sorry aber bis zum mutterschutz kannst du weiterhin dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen halt aber nur bis 20 uhr.


Krümelmonsterlein

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Antwort auf Beitrag von Schlumpfinchen1980

anscheinend habe ich mich falsch ausgedrückt, ich möchte auf jeden Fall bis zum Mutterschutz arbeiten! Wenn meine zweite Schwangerschaft so entspannt wie die erste läuft, sehe ich da kein Problem. Ich befürchte nur, dass wenn ich ja nun nur noch bis 20.00 Uhr arbeiten darf, ich weniger Arbeitslosengeld bekomme bzw unter die 15 Stunden grenze falle und mir dann ueberhaupt nichts mehr zusteht. Das wäre schon schlimm für uns! Es ist ja so, dass wenn man keine Betreuung für mindestens 15 Stunden vorweisen kann, man sich nicht arbeitssuchend melden darf. Sorry wegen der Rechtschreibung, schreibe mit dem Handy.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Krümelmonsterlein

Mit der Schwangerschaft hat dein Problem nichts zu tun. Du bekommst kein volles ALG1, wenn du nur halb arbeiten kannst bzw. nicht einmal das sondern nur 3h. Im schlimmsten Falle würdet ihr ALG2 bekommen.


Krümelmonsterlein

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Antwort auf Beitrag von mf4

Doch, mit der Schwangerschaft hat mein Problem zu tun! Ich kann nur abends bzw ab 17 Uhr arbeiten weil ich vorher keine Betreuung habe. Selbstverständlich bekomme ich deshalb auch nur für 20 Stunden Arbeitslosengeld, ist ja auch okay und wurde mir auch bereits bewilligt. Angegeben habe ich, dass ich jeden Tag von 17-21 arbeiten kann und den ganzen Samstag. Ausgerechnet wurden mir, abzüglich der Pausenzeiten, 26 Stunden. Gebe ich an, dass ich schwanger bin, dann "darf" ich ja nur noch bis 20 Uhr arbeiten und dann fehlen mir ja die Stunden und ich rutsche unter die Mindestgrenze von 15 Std. Arbeitslosengeld 2 würde ich nicht bekommen. Mein Mann verdient zuviel und auch ich habe noch zuviel "Eigenkapital" welches man ja erst verbrauchen muss.


mucki26

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Antwort auf Beitrag von Krümelmonsterlein

Sag es dem jobcenter! Wenn dich jemand einstellen sollte, was ich nicht glaube, denn es schreckt viele ab, du wärst ja mgrunde Balast dadurch das du nur für einige wochen tätig sein kannst. Ist den meisten zu viel aufwand. Wenn dunweniger Arbeitslosengeld dadurch bekommst, kannst du zusätzlich hartz4 beantragen. Nennt sich " unterstützende hilfe zum lebensunterhalt" Wenn du dein AlG1 bekommst, würde ich auf alle Fälle mal zum Sozialamt gehen und nachfragen ob du Anspruch hast. Schau was mehr sein könnte. Manchmal bekommt man Wohngeld mehr als " unterstützende hilfe zum lebensunterhalt" Ich komme aus NRW und meine Freundin hat das gerade durch Schäm dich nicht dafür, Sie tut es auch nicht. Und das ist auch gut so. Alles Gute LG


Heimfee

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Antwort auf Beitrag von Krümelmonsterlein

Ich denke nicht, dass man dir dadurch das Geld kürzen darf, da dadurch Du als Schwangere benachteiligt würdest. Red mit deinem Ansprechpartner beim Arbeitsamt - und im 2fel fragst du nach, wo Du evtl Ansprüche geltend machen kannst. ;-)


schneggerl

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Antwort auf Beitrag von Krümelmonsterlein

Hallo Krümelmonsterlein, hier haben dir ja schon viele geantwortet, was mir allerdings noch fehlt ist, die Frage warum du keinen KiTa - Platz erhalten hast. Sieht das neue Gesetz nicht genau das vor, dass du ab diesem Jahr gesetzlichen Anspruch hast? Ich würde das auch mal bei der Agentur für Arbeit ansprechen, vielleicht kann dir da ja jemand helfen. Du kannst soweit ich weiß auch eine Tagesmutter nehmen, die dir dann teilweise bezahlt wird, falls es nicht genug KiTa Plätze bei euch gibt. Wie wärs wenn du da mal ansetzt? Ist nur ein Vorschlag. Viel Glück und setz dir durch! :-)


Krümelmonsterlein

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Antwort auf Beitrag von schneggerl

Der Anspruch besteht meines Wissens erst ab Juli 2013. Ich hoffe einfach sehr, dass ich für den nächsten Wechsel im August/September vielleicht einen städtischen Kitaplatz ergattere aber das ist hier in München fast wie ein 6er im Lotto! Stehe schon seit der 12 SSW auf den Anmeldelisten der Stadt, also über zwei Jahre bereits :-( Was private Kitas (auch Elterninitiativen) und Tagesmütter angeht.... ich stehe auf allen Wartelisten (rufe auch regelmässig an, bin bei jedem Tag der offenen Tür) in unserem Stadtteil und auch in den angrenzenden Bereichen. Auch ausserhalb, im grossen Umkreis von der Arbeitsstelle meines Mannes, wir stehen auf allen Listen! Wir können/wollen aber auch nicht mehr als 600-700 Euro für einen Halbtagesplatz ausgeben und das ist ein Problem. Könnten wir tiefer in die Tasche greifen, wäre es vielleicht einfacher. Habe meine Arbeitsberaterin bereits gefragt und ihr auch die Liste mit meinen Kita-Anmeldungen (20+) gezeigt. Sie kann mir leider nicht weiterhelfen da sie nicht mit der Stadtverwaltung zusammenarbeiten würden. Die wenigsten Mütter in meinem Freundeskreis haben bis jetzt einen Kita-Platz gefunden aber vielel von denen haben einen festen Arbeitsvertrag und haben einfach ihre Erziehungszeit verlängert. Ich warte jetzt noch etwas ab, dann muss ich es meiner Arbeitsberaterin sagen. Habe keine Lust, dass mir evtl später die Hölle heiß gemacht wird weil ich die SS verschwiegen habe. Vielen Dank aber für deine Antwort!!!