Elternforum Schwanger - wer noch?

Wechsel Steuerklasse und Elterngeld

Wechsel Steuerklasse und Elterngeld

Nini@1911

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Hallo, ich frage mal hier nach Rat, vielleicht kennt sich jemand aus oder es interessieren sich noch mehr für die Frage. Mein Partner und ich verdienen etwa gleich viel, sind derzeit natürlich beide in Steuerklasse 1. Im August also noch vor Geburt des Kindes( hoffentlich) heiraten wir. Habe gelesen dass dann beide in Steuerklasse 4 eingestuft werden. Nun die Gretchenfrage: Wenn ich nach Geburt des Kindes in Steuerklasse 5 und mein Partner in 3 wechselt, müsste mein Elterngeldbezug ja noch aufgrund des Nettolohns der Steuerklasse 1 berechnet werden( es zählt ja das Einkommen vor der Geburt) und bleibt natürlich höher als wenn ich vor der Geburt noch in Steuerklasse 5 Wechsel, oder? Da ich 3 Jahre Elternzeit nehme und ab dem 7. oder 8. Lebensmonat wieder vorhabe in Teilzeit zu arbeiten lohnt es sich für uns denke ich mehr wenn ich in Steuerklasse 5 gehe, da mein Mann ja deutlich mehr Brutto und dementsprechend auch Netto verdient als ich. Wenn ich dann wieder anfange Teilzeit zu Arbeiten, werde ich vom Basisenlterngeld ins Elterngeldplus wechseln, wird dann als Berechnung immernoch der Zeitraum der 12 Monate vor Geburt genommen? Ich glaube ja, aber bin mir nicht 100% sicher. Hoffentlich ist es nicht allzu kompliziert erklärt und ihr versteht was ich meine


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Hallo Nini, ich hoffe ich konnte dir ganz folgen. Deine Überlegungen sind soweit richtig. Dein EG wird jetzt nach dem Netto der letzten 12 Monate berechnet. Da Du den Großteil dieser 12 Monate in Steuerklasse 1 warst, wird auch danach gerechnet. Eine möchte ich nur zu bedenken geben. Du willst in der EZ irgendwann TZ arbeiten. Wenn du das in Steuerklasse 5 machst kommt da nur recht wenig netto raus. Wenn du dann ein 2. Kind bekommen möchtest wird wieder aus den 12 Monaten vor Geburt das EG berechnet. (ausschließen lassen kannst du nur bis max. 14 Lebensmonat von Kind 1, sofern du EG bezogen hast und Mutterschutzmonate). Für ein 2. Kind würde es sich also lohnen wenn ihr beide in Steuerklasse 4 bleiben würdet (zumindest ab Monat 14) oder du sogar in Steuerklasse 3 und dein Mann in 5 wechselt (sofern ihr euch das leisten könnt). Denn die Steuerbegünstigung, die ihr jeden Monat haben könntet, wenn du in Steuerklasse 5 wärst, könnt ihr euch am Ende des Jahres mit der Steuererklärung wieder holen. Das EG berechnet sich aus dem monatlichen Zahlungen. (Wenn ihr es Euch also leisten könnt über die Steuern dem Staat einen kleinen Kredit zu geben, würde ich das in Erwägung ziehen)


NaduNadu

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Wenn der Mann in 5 wechselt bekommt er doch viel weniger netto.... ? Ich würde ihn in 3 machen.


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von NaduNadu

Wenn der Mann in 5 wechselt bekommt er erstmal viel weniger, das stimmt. Aber in der Steuererklärung bekommt ihr das Geld zurück. Wie geschrieben do einen 'Kredit' muss man dich leisten können. Ich bin ein Freund der Steuerklassen 4. Es macht auch mehr Spass zu arbeiten, wenn dabei auch tatsächlich Geld fließt.


NaduNadu

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Das stimmt 4 finde ich fair. Aber wenn die Frau eh zu Hause ist lohnt sich 3. beim Mann. Also leisten könnte ich mir 5 beim Mann nicht Frau kann ja statt Teilzeit erstmal 450 euro Job mit Steuerklasse 5 machen. Dann bestenfalls danach mit 4 Vollzeit... Dann 2. Schwangerschaft anstreben


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

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Nini@1911

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Antwort auf Beitrag von Lotusblume84

@lotusblume Doch, aber nicht alle im septemberbus sind schon Mamis die dich damit schon gut auskennen


SamHie

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Antwort auf Beitrag von Nini@1911

Bitte bedenke das das Elterngeld der Progression unterliegt, dass heißt wenn dein Mann nach der Geburt in der Steuerklasse 3 ist und du in 5 zahlt ihr vermutlich unterjährig zu wenig Steuern "voraus", da der Abzug in 3 sehr niedrig ist und in 5 sehr viel - durch die Elternzeit aber gleich 0. So ist die Gefahr sehr groß, dass ihr bei einer Einkommensteuererklärung nachzahlen müsst. Progression bedeutet, dass dein Elterngeld zwar steuerfrei ist, aber zur Berechnung des individuellen Steuersatzes sehr wohl mit einbezogen wird.