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Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld

Was stimmt denn nun? Frage wg. Mutterschaftsgeld

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Hallo Ich habe folgendes Anliegen schon bei Frau Bader vorgetragen. Aber vielleicht könnt ihr mir helfen?! Ich habe folgendes Problem. Und zwar bin ich seit September 03 Arbeitslos. Beziehe noch bis 20.5.04 Arbeitslosengeld und bin ab 21.5 im Mutterschutz. Nun habe ich ein prospekt vom Bundesminesteruim für Familie. Dort steht drin, das ich Mutterschaftsgeld in der selben höhe wie das Arbeitslosengeld erhalte,da ich gesetzlich versichert bin. Allerdings war ich gestern bei meiner Krankenkasse ( AOK) wo ich auch so einen Ratgeber mitbekommen habe, wo was zum Thema Mutterschaftsgeld drin stand. Dort stand nun wieder rum das man als Arbeitslose nur Krankengeld erhält. Als ich dort nachfragte, bekam ich leider keine Antwort. Was stimmt denn nun? Und in wieviel Prozent wird das Krankengeld vom Lohn/ Arbeitslosengeld gerechtnet? Schonmal herzlichen Dank für ihre Antwort Daniela


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hallo! also deine kasse muss dir mutterschaftsgeld zahlen auch wenn du arbeitslos bist und das dann in höhe deines arbeitslosengeldes.krankengeld wären nur 80 % davon aber du ja net krank sondern dann im mutterschutz.ich bin derzeit umschülerin und bekomme mein geld auch vom a-amt und nun bekomme ich von der Krankenkasse auch ganz normal Mutterschaftsgeld. hoffe konnte dir ein wenig helfen viele liebe grüße yvonne +die kleine maus inside


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Hallo! Ich war bis zum Muschu arbeitslos und habe für die 6 Wochen bis zur Entbindung erstmal das erhalten, was ich auch als Arbeitslosengeld bekommen hätte. Es heisst aber in meinem Brief von der KK ( DAK) "Krankengeld" LG, Helena


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Also ich kann mich da auch nur anschließen.Ich war vor dem Mutterschutz auch arbeitslos und habe das Mutterschutzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes bekommen.Musste so einen Antrag ausfüllen und eine Aufhebungserklärung des Arbeitsamtes beifügen,dann wurde es überwiesen. LG Melli


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Da bedanke ich mich erstmal für eure Antworten. Bin doch jetzt was beruhigt. Gruß, Dani


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Hallo Dani! Deiner Schilderung nach gehe ich davon aus, dass dir Mutterschaftsgeld nach §200 in voller Höhe des seitherigen Arbeitslosengeldes zusteht. Allerdings wird dir dies ab der Geburt mit dem Erziehungsgeld verrechnet. LG claudi&Joana*o6.o4.o4