Mitglied inaktiv
hi zusammen ich habe eine frage, ich bin in der 15 ssw und nicht verheiratet was muss ich jetzt schon und was nach der geburt regeln? Wenn man nicht verheiratet ist? z.b vater schafts anerkennung wan und wo ? und was noch hoffe ihr könnt mir helfen
Also die Vaterschaft könnt ihr schon vor der Geburt beim zuständigen Jugendamt anerkennen. Dort könnt ihr auch regeln, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht haben wollt und nur du. Ansonsten müsst ihr die Vaterschaft gleich nach der Geburt anerkennen lassen, sonst bekommt ihr keine Geburtsurkunde. Würde das also vorher machen.
allerdings steht der Vater dann nicht mit drauf :). Gruß
ohman also besser noch schnell heiraten? gibts noch andere negative punkte wen ich nicht verheiratet bin?
entweder das........ aber "mal schnell heiraten" klingt nicht so romantisch ;) oder einfach Vaterschaft davor anerkennen lassen.. schon ist da mit der Geburtsurkunde geklärt
Du musst ja nicht gleich heiraten :). Du kannst die Vaterschaftsanerkennung vorher machen oder danach. Die Geburtsurkunde gibt es so oder so. Du kannst aber auch die Anerkennung machen lassen wenn du die Geburtsurkunde auf dem Standesamt holst (die machen das dort auch gleich mit). Gruß
ich möchte ja eigentlich nicht jetzt schnell heiraten! kann ich diese anerkennung jetzt schon machen 15ssw? und kan ich mein baby den nachnamen von mein freund geben?wen ja wo muss ich dies regeln? gibt es sonst noch was?
Ruf am bestem beim Jugendamt an und bitte um einen Termin zwecks Vaterschaftsanerkennung. Dein Kind kann den Namen deines Freundes annehmen, dass gibst du einfach im KH nach der Geburt an (man wird ja gefragt ob der Nachname von Mama oder Papa sein soll, so wars zumindest bei mir) und auf dem Standesamt bei der Abholung der Geburtsurkunde. Sonst gibt es glaube ich nichts weiter was du machen müsstest.
Ich würde mir das mit dem Namen allerdings gut überlegen, ich kenne Frauen, die haben es sehr bereut, dass das Kind den Namen vom Vater bekommen hat. Denn, was einem keiner sagt, ist, dass der Vater dann das Namensrecht hat. Wenn der Vater des Kindes Meier heißt und du Müller, und das Kind bekommt den Namen vom Vater, dann behält es den auch. Wenn du dich also vom Kindsvater mal trennst, und einen Schulze heiratest, dann wird das Kind nie Müller oder Schulze heißen, und du nie wie dein Kind. Nur zur Info, muss natürlich jeder wissen, was er tut. Für mich wäre es nie eine Option gewesen, dem Kind gleich den Namen vom Vater zu geben, wenn ich in der Situation gewesen wäre aber ich möchte wirklich niemandem zu nahe treten. Und zur Vaterschaftsanerkennung: wenn ihr das vorher macht, dann kommt der Vater gleich mit in die Urkunde und wenn ihr es nachträglich macht, dann wird er als eine Art Vermerk nachgetragen, was für das Kind einfach, wenn es die Urkunde mal braucht, nicht so schön aussieht.
wir haben das kurz vor der geburt gemacht. man muss zum jugendamt und das da quasi beantragen. Vaterschaftsanerkennung vor Geburt (dann steht der Vater auch in der Geburtsurkunde) und die Gemeinsame Elterliche Sorge (dann hat der Vater trotzdem das halbe Sorgerecht). Ging alles ohne Probleme viel erfolg
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