Lollena
Hallo zusammen, ich weiß nicht ob ich schon nach einem Jahr arbeiten gehen kann, (hab keinen für die Kleine) bekomme zur Zeit Elterngeld. Kann man nach der Elternzeit noch was beantragen? Finanziell gesehen müsste ich arbeiten gehen aber es ist doch Blödsinn wenn ich dieses Geld wieder in eine Krippe stecken müsste... Danke schon mal für eure Antworten
Guten Morgen :) Also erstmal kann man sich das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen-also jeden Monat die Hälfte von dem gesamten. Weiß aber nicht ob das nachträglich noch geht. Ansonsten ist das Betreuungsgeld ja jetzt durch-das bekommt man ab dem 14 Lebensmonat wenn man sein Kind Zuhause hat und nicht in die Krippe bringt (vorausgesetzt du bist angestellt? ). Zunächst 100 Euro, ab 1.8.14 (bei dem Datum bin ich nicht ganz sicher) 150 Euro. Andünsten müsstest du mal nach Grundsicherung oder Wohngeld Fragen, da kenne ich mich aber leider nicht aus. Sonst würde mir auch nichts einfallen... Hoffe das konnte schon ein bisschen helfen. Lg
Landeserziehungsgeld? Weiß allerdings nicht, ob es das in allen Bundesländern gibt. LG C.
Hallo also du hättest dir das Elterngeld ja auf 2 Jahre auszahlen lassen können. hast du wohl aber nicht. Nachträglich ist das aber nicht mehr möglich. Also entweder kannst du dann vom Gehalt deines Mannes leben oder du musst wieder arbeiten. Wie lange hattest du bei dem AG den Elternzeit eingereicht? Und hast du dein Kind schon im Kindergarten angemeldet? Sollte man ja mind, 1 Jahr vorher machen. Sonst bekommst du für dieses Jahr eh keinen Platz mehr... Und es kommt ja auch drauf an wie hoch euer Gesamteinkommen liegt und danach bemisst sich das Geld für den Kindergarten. Und es kommt ja auch noch drauf an wie lange dein Kind dann im Kika bleibt. 25,35 oder 45 Std. Aber wie meine Vorschreiberin schon meinte ab August gibt es ja noch das Betreuungsgeld aber davon kann man ja nicht leben....
Den Krippenbeitrag solltet ihr anteilig nach eurem Einkommen zahlen - sprich dein Mann wahrscheinlich den Hauptteil - dafür hat er dann Steuerklasse III. Außerdem könnt ihr dfe Kosten von der Steuer absetzen bzw. euch als monatlichen Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen.
Bei mir ist es so dass mein Vertrag im Mutterschutz auslief und ich somit nun arbeitslos bin . theoretisch. 2 Jahre Elterngeld war finanziell hier absolut nicht möglich. Nun hätte ich nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld I.Dazu müsste ich allerdings bezüglich Arbeit zur Verfügung stehen. Tu ich aber nicht da mein Kind nicht vor 2 in Fremdbetreuung soll. Also bleibt nur Hartz.Ziemlich uncool aber das kriegt man ja auch nur wenn das Einkommen vom Partner eine bestimmte Grenze nicht übersteigt Mache ab Oktober eine Weiterbildung immer Samstags und mal sehen wenn Mann bis dahin so arbeitet wie derzeit könnte ich mir noch nen Halbtagsjob suchen wo er auf die kleine aufpasst
Stellt man sich diese Fragen eigentlich nicht schon deutlich früher? Es ist ja nicht so, dass das Kind urplötzlich aus dem Himmel fällt, man hat ja eine bestimmte "Vorwarnung". Arbeiten gehen wird eben die beste Möglichkeit sein, auch wenn am Anfang Teile des Gehaltes für die Kinderbetreuung verwendet werden müssen.
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