Mitglied inaktiv
Was ist das, wo bekommt man das? Wer bekommt Mutterschaftsgeld? Muss man das beantragen oder kriegt man das automatisch? Was hat es damit auf sich? Danke schonmal fürs beantworten meiner "blöden" Frage! Sorry, aber ich hab echt noch nix davon gehört, bzw. vielleicht hab ichs auch vergessen?! *Schwangerschaftsdemenz* Jessica
Hallo! Mutterschaftsgeld, ist das Geld, das Du während der Schutzfrist bekommst ( also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt). Du bekommst von Deinem Doc dann eine Bescheinigung über den vorraussichtlichen Entbindungstermin. Den musst Du bei der KK einreichen. Du bekommst dann von 2 Seiten Geld: Von der KK max. 13 Euro pro Tag, der AG stockt bis zum durchschnittlichen Nettoverdienst auf. Bei mir war es aber z.B. so, das die KK den Betrag für die 6 Wochen vor der Geburt in einem Schlag überwiesen hat und nachdem die Geburtsbescheinigung da war, das Geld für die 8 Wochen auch wieder aufeinmal. Weiß aber nicht, ob das generell so gehandhabt wird. Du musst also einen Antrag stellen ( Bescheinigung vom Doc einreichen). LG Susi
Hallo, ich versteh das auch nicht ganz. mein fä weiß genau das ich nicht arbeiten tat und gab mir trozdem so eine bescheinigung. das bekommen doch nur die mütter die arbeiten waren oder?+ LG sanny
Hallo Sanny, also ich bekomme das Mutterschaftsgeld auch. Und das obwohl ich nicht arbeite. Ich bin in der Elternzeit, habe aber einen laufenden ARbeitsvertrag. Deswegen bekomme ich auch den Anteil von der Krankenkasse, nur den vom Arbeitgeber nicht. LG Anita
Hallo Du musst das Geld bei der KRankenkasse beantragen. LG Jessica
Wenn Du arbeitslos gemeldet warst bekommst du dennoch Mutterschaftsgeld LG Jessi
Morgen! Ich nochmal. Hab mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Den AG-Anteil bekommen natürlich nur Frauen die arbeiten, aber die 13 Euro pro Tag von der KK gibts meines Wissens für jede Mami. LG Susi
Gibt es für das Mutterschaftsgeld irgendwelche Verdienstgrenzen? Ich bin noch Studentin, aber mein Mann arbeitet schon.. Danke für Eure Hilfe! julie
Huhu! Nein, da gibt es keine Einkommensgrenzen, die gelten erst für das Erziehungsgeld. Das steht jedem zu der gesetzlich versichert ist. LG Susi
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