Mitglied inaktiv
Also beim Arbeitgeber!? Hab zwar noch Zeit, hab seit Samstag auch das BV, aber mein FA sagte jetzt schon, wir sollen uns drauf einstellen das sie eher kommt, drum will ich nicht so sehr lange warten. ET wäre anfang Februar, schätze es wird Januar(hoffe ich doch, sie soll schon noch ne Weile im Bauch bleiben).
Woraus schließt dein Gyn, dass das Baby eher kommt? LG S
Ja, das frag mich mal! Also bei meinem Sohn hatte er recht. Da sagte er Wochen vorher schon, das er mindestens 2 Wochen eher kommen wird und er kam dann gut 4 Wochen eher(also es ging richtig los). Bisher hab ich nur immermal Wehen und es drückt halt dann auf den Muttermund(der aber zu ist). Vielleicht weils bei meinem Sohn so war und die Kleine ja jetzt schon größer ist als er war? Naja, wir reden ihr gut zu mindestens bis Januar schön drin zu bleiben.
Meine Chefin hat mich schon gefragt, was ich vorhabe. Man muss aber die Elternzeit m.E. innerhalb von 6 Wochen (?) nach der Geburt beim AG beantragen.
EINE Woche nach der Geburt! Jedenfalls bei mir (ich weiß jetzt gar nicht, ob das gesetzlich so ist oder nur nach meinem Vertrag). 7 Wochen vor Beginn = 1 Woche nach Geburt, weil noch 7 Wochen MuSchutz.
Wir hatten mal drüber gesprochen und recht wäre meinem Chef 1 Jahr. Mir ist das aber nix, sie mit 1 Jahr weg zu geben, also mache ich 2 Jahre. Naja, so ein Brief ist ja schnell aufgesetzt und denn könnte mein Mann dann auch schnell schreiben wenn es doch spontan ganz viel eher wird.
hey, du musst es spätestens 7 wochen vor deiner elternzeit einreichen,also sprich spätestens eine woche nach der Geburt, da ja die Mutterschutzfrist 8 wochen ist, wenn ich mich net irre.....und danach ja gleich die elternzeit anfängt, wenn du nicht arbeiten willst,
Auweia, Reiskörnchen hat recht, nicht 7 Wochen nach der Geburt, sondern 7 Wochen vor Antritt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wenn ich mir das für mich so fallsch gemerkt hätte...
Asche auf mein Haupt!
Ich mache heute nur Mist - ich meine meinen ersten Beitrag...sorry.
Ist nicht so schlimm! Ging mir doch letztens auch so, und da waren wir schon extra beim Jugendamt und haben uns beraten lassen, trotzdem waren die Infos falsch.
das Jugendamt offensichtlich auch nicht.
ich hab von meinem arbeitgeber schon das formular für die elternzeit bekommen die muss ich bis spätestens 7 wochen vor beginn der elternzeit also eine woche nach der geburt einreichen...
die reich ich nach der geburt ein. vorher musst du nicht. lg Anett
ich habe ein Merkblatt bekommen, wo alles drin steht und muss selbst nicht mehr denken Komplizierter wird es dann mit dem Elterngeld: Das ist nach Bewilligung der Elternzeit zu beantragen (Bewilligung des AG mitnehmen), uiuiuiuiui
Elternzeit nach der Geburt muss NICHT bewilligt werden. Das muss der AG so hinnehmen. Anders sieht es aus, wenn frau oder mann später noch EZ möchte. Dann hat der AG sehr wohl ein Mitspracherecht. Mein Chef hat einfach auf meinem Brief unterschrieben mit dem Hinweis zur Kenntnis genommen. Beim Elterngeldantrag hat niemand danach gefragt, allerdings musste ich unterschreiben, dass mein AG kontaktiert werden darf. lg Sasumm
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