Elternforum Schwanger - wer noch?

Wann Mitteilung an den Arbeitgeber, wenn man noch

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...im Erziehungsurlaub ist??? Ich weiß nicht, ob jemand von euch schon in einer ähnlichen Situation war, aber ich befinde mich momentan noch im Erziehungsurlaub mit meiner Tochter. Nun bin ich mittlerweile in der 12. Woche schwanger (ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt) und weiß nicht so recht, wann ich diese zweite SS meinem AG mitteilen muss.... "Konsequenzen" hätte es doch sowieso erstmal nicht oder? (da ich ja momentan nicht arbeite) Weiß das jemand von euch? Lieben Dank schonmal Flocke


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hallo, hab das schon zwei mal hinter mir :o) hab das immer so einen monat vor ET gemacht, mit einem brief. hab da nur reingeschrieben das ich wieder schwanger und die vollen drei jahre beanspruchen möchte. dann kam nur ein brief zurück das das kein problem ist und ich mich dann eine woche vor ablauf der der drei jahre da wieder vorstellen soll. ich werde auch diesmal wieder nen brief schreiben. bin schon seit vier jahren im erziehungsurlaub :o) lg sarah


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Hallo, also wenn Du im öD bist und während der Elternzeit ein Kind bekommst, würde ich dem AG das schon frühzeitig anzeigen und um Übertragung der restlichen Elternzeit (bis zu 12 Monate möglich zu übertragen) beantragen, damit Dir nix davon verloren geht. Falls Du noch fragen hast, kann ich Dir das nochmal erklären. LG Anne


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Hallo ihr beiden, Lieben Dank für die Antworten:-) Anne, könntest du mir tatsächlich nochmal erklären, was mit "Übertragung" der Elternzeit gemeint ist? Wenn Krümel Nr. 2 kommt, ist meine Tochter 22 Monate alt, das heißt, ich habe fast zwei Jahre meiner Elternzeit "benutzt". Da ich in Bayern lebe, könnte ich nun noch das Landeserziehungsgeld beantragen. Ob ich das aber überhaupt tun möchte und nicht sogar mein Mann diesmal im Erziehungsurlaub bleibt, steht noch nicht ganz fest. Ich würde aber natürlich schon gerne wissen, was ich grundsätzlich für Möglichkeiten habe. Lieben Dank nochmals:-) Flocke


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Hallo Flocke, also erstmal muss ich sagen, dass ich aus NRW bin und mich daher mit den Vorschriften aus Bayern nicht so gut auskenne. Aber in NRW ist das so, dass wenn Du während der ELternzeit für das 1. Kind ein weiteres Kind bekommst, dann kannst Du Dir entweder die restliche Elternzeit (allerdings max. 12 Monate) für das erste Kind übertragen lassen. D.h. das Du dann, wenn Du Dein 2. KInd bekommst erstmal die Elternzeit (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr) für das zweite Kind nimmst und im Anschluss daran oder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Deines 1. Kindes diese restliche Elternzeit in Anspruch nehmen kannst. Ist alles etwas kompliziert, aber ich hoffe, Du hast es dennoch irgendwie verstanden. Müsstest Du mal nachschauen, ob es so eine Mutterschutzverordnung (MuSCHVO) auch bei Euch in Bayern gibt, ansonsten frage doch einfach bei Deiner Personalstelle/-abteilung nach, die müssten das wissen. Allerdings musst Du die Übertragung beantragen, zumindest in NRW so. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen. LG Anne


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Hi Flocke, habe mich vertan, ich meinte die Elternzeitverordnung und nicht die Mutterschutzverordnung. LG Anne