Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin Mama einer gerade 2jährigen Tochter und habe noch bis Januar 2010 Erziehungsurlaub. Nun habe ich heute erfahren, dass ich wieder schwanger bin - FREU!!!- Kann mir jemand sagen, wie das nun abläuft? Verlängert sich mein Erziehungsurlaub nach der Geburt des zweiten Kindes einfach? Oder bin ich dann arbeitslos und muss zum Arbeitsamt rennen? In meinen alten Job kann ich eh nicht zurück-> alleinige Tierarzthelferin in einer Gemischtpraxis. Keine Teilzeit möglich. Ich möchte die Schwangerschaft meiner Chefin erst mitteilen, wenn ich Klarheit habe wie es rechtlich weiter geht da meine Chefin (sehr nett) keine Ahnung von so etwas hat. Liebe Grüße Maya
Ist bei mir genauso. Der Erziehungsurlaub verlängert sich ab der geburt des Babys um weitere drei Jahre! Der rest des jetzigen Erziehungsurlaubes verfällt.
Ich habe 2 Töchter. Für die erste hab ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, das 3. Jahr flexibel gelassen. Habe nach 15 Mo meine 2. Tochter bekommen. Lt. meinem Arbeitgeber verfällt gar nix! Elternzeit ist ein ANSPRUCH, der gesetzlich geregelt ist. Mir ist somit gar nix verfallen. Die 2 Jahre von meiner ersten Tochter laufen bis zu ihrem 2. Geburtstag und ab da werde ich die Elternzeit meiner 2. Tochter antreten. Hoffe das war nicht so kompliziert... LG Rosinchen
Umso besser, wenn nix verfällt. Wußte ich aber noch nicht!
tut er das nicht, verfällt sie. sunny
Also, doch??!! Naja, bei mir sowieso egal.Arbeite auf 400,- bei meinem Chef und das reicht mir auch...
wenn die elternzeit dann aber über den dritten geburtstag deines zweiten kindes hinaus geht, ist das schon das dritte jahr der ersten elternzeit. sunny
Ja, wenn mein 2. Kind drei Jahre alt ist, kann ich das dritte Jahr meiner ersten Tochter noch dranhängen. Lt. meinem AG habe ich auf jeden Fall 6 Jahre Elternzeit (für die 2 Mädels) auch wenn sie nur 15 Mo auseinander sind. Mir wurde das so erklärt, dass es ein gesetzlicher Anspruch ist und Elternzeit nicht verfallen kann. Ich weiß nicht ob ein Arbeitgeber einfach dagegen sein kann und bestimmen kann, dass er Rest verfällt?!? Vielleicht nochmal erkundigen... aber wo ist immer die Frage! Man glaubt es kaum, aber Krankenkassen kennen sich auch recht gut damit aus.
allerdings nur, wenn z.b. vor ablauf der elternzeit ein weiteres kind zur welt kommt oder wenn man sich nicht für mindestens 2 jahre festlegt. sunny
also ab dem zeitpunkt wo das 2 kind geboren wird fangen die 3 jahre eltrernzeit an mein 2 kind kam 2007 da war mein erster fast 2 und ich habe elternzeit bis 2010.
Ich habe im mai 200 meinen ersten Sohn zur Welt gebracht und im Juni 2009 kommt Kind Nr 2. Und mein Mutterschutz beginnt genau 1 Tag nach dem 3. Geburtstag meines Sohnes :-D So habe ich volle 6 Jahre PLUS 6 Wochen Mutterschutz :-)
EPddWnb, denn zum eigentlchen Thema kann ich so viel dann gar net sagen
LG
Saskia
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