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Während Elternzeit wieder Schwanger... Elterngeld?

Während Elternzeit wieder Schwanger... Elterngeld?

lina2008

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Hi, ich hätte msl ne Frage, wenn ich während meiner Elternzeit wieder schwanger werde, also gleich im Anschluss wieder in Mutterschutz gehe und Elternzeit mache. Wieviel Elterngeld bekomme ich dann? So viel wie bei der ersten Elternzeit?


shade1983

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Antwort auf Beitrag von lina2008

Hallo! Das kommt darauf an, wann Nr. 2 kommt. Maßgeblich sind die 12 Monate vor der Geburt (von Nr. 2). Hast du da Elterngeld bezogen (erste 12 Lebensmonate von Nr. 1), dann zählen die davor. Plus Geschwisterbonus von 75 €. Hoffe, das ist verständlich. Hier das Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2b.html Und ich hoffe, ich Hans richtig verstanden.. Ohne Garantie. LG


Hannah79

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Antwort auf Beitrag von lina2008

Hallo, maßgeblich sind die 12 Monate vor der Geburt deines 2. Kindes, das stimmt. Ich hätte daher gedacht, es sind nur die 300 Euro Mindestelterngeld (+ die 75 € Geschwisterbonus), die einem dann zustehen, weil man ja während der Elternzeit des 1. Kindes kein Erwerbseinkommen hatte. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dann das Erwerbseinkommen von vor ein oder zwei Jahren zugrunde gelegt wird. Es interessiert bei der Berechnung ja z. B. auch nicht, ob ich weniger Einkommen hatte, weil ich krank war und Krankengeld bezog. Aber sicher wissen tue ich das nicht. Würde mich allerdings auch sehr interessieren!!


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von Hannah79

Doch, doch, ist aber so. Ich war jetzt zB neun Monate mit Bezügen arbeiten, die restlichen drei Monate, die zählen, sind dann die vor der Geburt von Nummer 1. Rein rechnerisch ist es am günstigsten, wenn man voll arbeiten geht und dann zwei Kinder so bekommt, dass man zwischendurch nicht arbeitet, weil dann die früheren Monate gelten Ich bekomme jetzt zB weniger, weil ich die neun Monate nicht Vollzeit gegangen bin.


Schlumpfinchen1980

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Antwort auf Beitrag von lina2008

Bei mir ist es im moment so. Mein kleiner kam ende april 2013 zur welt und jetzt im juli kommt nummer 2. ich bekomme fast das gleiche elterngeld wie beim ersten kind + 75 euro geschwisterbonus.


gelini12

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Antwort auf Beitrag von lina2008

Hab auch noch ne Frage!! Spielt es für die Berechnung eine Rolle ob ich mir das Elterngeld von Kind 1 auf ein Jahr auszahlen hab lassen oder auf zwei, also gesplittet??? lg


Tinchenbinchen

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Antwort auf Beitrag von gelini12

Warum sollte es? Das EG spielt ja sowieso keine Rolle für die Berechnung ^^


Hannah79

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Antwort auf Beitrag von lina2008

Vielen Dank für den thread und die echt interessanten Infos! Das wusste ich nicht und ist für die Planung eines evtl zweiten Kindes ja tatsächlich enorm gut zu wissen!


Poki1982

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Antwort auf Beitrag von lina2008

Je kürzer der Abstand von Kind 1 zu 2 desto mehr Elterngeld bekommst du. Also wenn du nach12 Monaten nach Geburt des 1. Kindes das 2. bekommst, bekommst das gleiche elterngeld plus 10% des elterngeldes als geschwisterbonus (mindesten 75 €)!!! Je mehr Abstand, desto mehr 0 € Monate. Also bei mir: 1. Sohn 2.2013. 2. Kind Juli 2014.Mutterschutz beginnt 02.06.2014. Berechnung: März/April/Mai 2014 sind 0 € Monate(kein Einkommen) und da immer 12 Monate gerechnet werden ohne Elterngeld werden noch 9 Monate von vor der Geburt des 1. Kindes hinzugezogen.plus 10 % des neuen Elterngeldes als Geschwisterbonus.Hoffe es ist verständlich erklärt. Also nicht Zeitpunkt Schwangerschaft, sondern Geburt sind wichtig!! Wenn gesamt 24Monate zwidvhen beiden Geburten liegen, bekommst 300 € plus 75 € Geschwisterbonus.