Elternforum Schwanger - wer noch?

Vormundschaft Sorgerecht

Vormundschaft Sorgerecht

Mitglied inaktiv

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Hallo, was ist wohl der Unterschied zwischen Sorgerecht und Vormundschaft? Wenn ich schreibe: Soll Sorgerecht erhalten bzw. soll Vormundschaft erhalten? LG


Mitglied inaktiv

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Ich sende Dir mal zwei Erklärungen, vielleicht helfen die Dir, also mein Freund und ich sind auch nicht verheiratet also waren wir beim Jugendamt und haben eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und gemeinsames Sorgerecht beantragt. Viele Grüße Jeannette Sorgerecht Eltern, die miteinander verheiratet sind, üben die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam aus. An der gemeinsamen Sorge für ein Kind ändert sich auch grundsätzlich nichts durch eine Trennung oder Ehescheidung. Bei Kindern, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, steht der Mutter die alleinige Sorge zu. Durch Sorgeerklärung, die auch schon vor der Geburt abgegeben werden kann, erhalten diese Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Die Erklärungen müssen beurkundet werden. Die Beurkundung kann beim Jugendamt (kostenfrei) oder beim Notar erfolgen. Änderungen der gemeinsamen elterlichen Sorge können nur auf Antrag eines Elternteils durch das Familiengericht ausgesprochen werden. Bitte lassen Sie sich zu weiteren Fragen im Jugendamt beraten. Vormundschaft für Kinder und Jugendliche Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht zu dessen Vertretung befugt sind. Das Jugendamt wird durch Bestellung des Vormundschaftsgerichtes Vormund eines Kindes im Falle des Todes des bisherigen gesetzlichen Vertreters. Es ist dann verantwortlich für alle Belange der Personensorge und der Vermögenssorge, soweit nicht Bereiche ausgeschlossen sind oder an eine andere Person übertragen worden sind.