Elternforum Schwanger - wer noch?

Von Elternzeit in Beschäftigungsverbot

Von Elternzeit in Beschäftigungsverbot

kanada

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Hallo, ich hab mal eine Frage. Bin noch bis Februar in Elternzeit. Jetzt bin ich wieder schwanger. Da ich in der ersten Schwangerschaft schon ein Beschäftigungsverbot hatte, werde ich diesmal 100ig wieder eins bekommen. Jetzt meine Frage. Bekomme ich dann ab Februar das "normale" Gehalt, dass ich mit meinem Arbeitgeber besprochen habe? Ich bin nämlich der Meinung, dass das der Fall ist. Danke schon mal für Antworten


Jenny-AC

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Antwort auf Beitrag von kanada

Na klar. Beim Beschäftigungsverbot bekommst du schließlich ganz normal dein Gehalt der einzige Unterschied ist das dein Arbeitgeber das Geld von der KK wieder bekommt. LG und eine schöne Schwangerschaft


kanada

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Antwort auf Beitrag von kanada

Danke Jenny, so habe ich das auch schon gelesen, im Internet gibts ja so viel Unterschiedliche Antworten


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von kanada

Darf ich fragen, warum du davon ausgehst, dass du wieder ein Beschäftigungsverbot bekommst? Gruß Sylvia


WunschMaus

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Antwort auf Beitrag von kanada

Hi :) Ich bin grade mit meinem ersten Kind schwanger und habe eine tolle Beratung von meiner Personalabteilung bekommen! Ich habe in meinem Beruf auch sofort ab bekannt werden der Schwangerschaft volles Berufsverbot. Mir wurde nun gesagt das wenn ich in den 3 Jahren Elternzeit wieder schwanger werden sollte, soll ich mich sofort melden, da ich ab dann meine Elternzeit kündigen kann und sofort wieder im Berufsverbot bin! Das heißt es gibt ab bekannt werden der Folge Schwangerschaft wieder volles Gehalt! Vielleicht ist das bei dir auch so? Dann würdest du jetzt schon volles Geld bekommen und nicht erst ab Februar!


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von WunschMaus

Laut der Rechtsanwältin hier im Forum geht das nämlich nicht: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=121644&suche1=Elternzeit+beenden+Schwanger+BV&seite=1


kanada

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Antwort auf Beitrag von kanada

Sylvia das liegt daran, dass ich in der ersten Schwangerschaft extreme Probleme mit dem Unterleib hatte und es jetzt schon wieder anfängt. Hinzu kommt, dass ich außer in der Pause nur stehen muss.


Neelie

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Antwort auf Beitrag von kanada

Doch das geht. Du darfst nur nicht die Elternzeit wissentlich verkueren um danb uns BV zu gehen.


User-1753445573

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Antwort auf Beitrag von Neelie

Sie hat aber geschrieben das sie sich melden soll WENN sie Schwanger ist, dann die Elternzeit beenden und gleich ein BV bekommt. Und das geht nun mal nicht. Man kann natürlich Elternzeit beenden und einen Tag arbeiten und ups , ich bin ja schwanger . So ein Pech aber auch, jetzt muss ich doch glatt wieder daheim bleiben ...