Mitglied inaktiv
Ich möchte mich nochmal vergewissern ob ich alles richtig im Kopf habe, es ist doch richtig das ich erst nach der geburt des Kindes sofort Erziehungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen kann, oder??? Gruß biene
Hallo Biene, ja, EU kannst Du erst nach der Geburt beantragen und dazu haste 4 Wochen Zeit. LG Tinky
Ja weil du ja erst dann weisst wann dein Kind gekommen ist und der Muschu aufhört !! LG Annett
Danke, jetzt bin ich beruigter... Danke
Nur kurz als Bemerkung. Nach der Geburt sind 2 Wochen Zeit, das zu beantragen, nicht 4!! Man muss 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragen - da Mutterschutz 8 Wochen dauert, macht das 2 Wochen nach Geburt. Ich wuerde also alle Unterlagen soweit moeglich schonmal vorbereiten. LG, Susanne
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