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Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beim 2. Kind

Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beim 2. Kind

Mitglied inaktiv

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Hallo, bei unserer Tochter haben wir in der Schwangerschaft die Vaterschaftanerkennung und die Sorgerechtsvereinbarung beim Jugendamt gemacht. Jetzt frage ich mich, gilt dieses auch automatisch für das 2. Kind oder müssen wir da wieder zum Jugendamt? Ich weiß nur, daß wir jetzt nicht mehr den Nachnamen des Papas geben können, da wir uns damals für meinen entschieden haben. Da wir Ende August heiraten, finden wir das natürlich im Moment nicht so toll, daß der Krümel nach 2 Monaten einen neuen Nachnamen bekommt. Aber das wurde mir bei der Anmeldung auf dem Standesamt bereits gesagt. Weiß jemand vielleicht bescheid? Viele Grüße Katrin


Mitglied inaktiv

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Hallo, meines Wissens muesst ihr zum JA, denn ihr seid ja nicht verheiratet. Ob ihr schon ein gemeinsames Kind habt oder nicht, duerfte da egal sein. Waehlt doch deinen Namen als Nachnamen bei der Hochzeit. Muss dein Partner nur ueber seinen maennlichen Schatten springen :-) LG Berit


Mitglied inaktiv

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Hallo! Wir haben die Vaterschaftsanerkennung damals beim Standesamt unterschrieben. Wenn ihr heiratet, dann werden die Namen der Kinder umgeschrieben, da es dann eheliche Kinder sind. Der alte Name taucht später nirgends mehr auf, du bekommst auch neue Geburtsurkunden für die Zwerge. Zumindest ist das bei uns und unserem ersten Kind so gehandhabt worden. Scheint wohl eine noch nicht allzu alte Regelung zu sein. LG und frag mal beim Standesamt nach :-) Steffi