Mitglied inaktiv
Hallo! Bei unserer ersten Tochter hatten wir das alles erst nach der geburt erledigt. nun habe ich gelsen, dass man die Vaterschaftsanerkennung auch während der SS schon beantragen kann. Ob es mit der gemeinsamen Sorgerechtserklärung genauso ist, weiß ich nicht. Kann mir jmd Auskunft geben? Lg
Guten Morgen. Haben letztes Jahr bei unserem Sohn alles vor der Geburt geregelt. Die Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Standesamt, und die Sorgerechtsteilung beim zuständigen Jugendamt. Haben beides so 8 Wochen vorher gemacht. Werden es auch diesmal so machen. Das einzige was erst nach der Geburt möglich war, das der Zwerg gleich Papas Namen bekommt. Viele liebe Grüße und weiterhin alles Gute.
auch die kann man schon vor der geburt machen...am besten gleich zusammen mit der vaterschaftsanerkennung.... läuft im grunde wie nach der geburt nur, dass eben noch kein name eingetragen wird sondern der et.
im grunde kann man alles beim jugendamt machen. du musst nich auf standesamt und jugendamt. auch die vaterschaftsanerkennung kann man beim jugendamt machen. meist aber bruacht man da nen termin...also lieber erst mal anrufen und fragen wann du vorbeikommen kannst
:o)
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