Mitglied inaktiv
Liebe Grüße Sabine Behindertes Kind als Haftungsfall Wenn ein Arzt einer Schwangeren Laborwerte zu spät mitteilt, kann diese den Arzt wegen der Geburt eines behinderten Kindes haftbar machen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Grundsatzurteil einen Arzt zur Erstattung des Unterhaltsaufwandes und eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro verurteilt (Az. 1 U 386/02-92). Die Schwangere hatte eine Fruchtwasseruntersuchung durchführen lassen, um bei drohender Behinderung des Fötus eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Untersuchung seien ihr - aus nicht mehr ermittelbaren Gründen - nicht mitgeteilt worden. So habe sie das behinderte Kind geboren. Sie hätte laut Gericht Anspruch auf schnellstmögliche Mitteilung der Untersuchungsergebnisse gehabt. Das Gericht wertete diese Umstände als regulierungspflichtigen „Behandlungsfehler“. Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,6926/ticket,g_a_s_t Für Interessierte noch mehr Interessantes zum Thema: http://www.muetter.besondere-kinder.de Tim lebt bei einer Pflegefamilie, die sich liebevoll um ihn kümmert. Neben dem Down-Syndrom muss er heute mit einigen zusätzlichen Behinderungen kämpfen - Folgen der versuchten Abtreibung. Im Januar 1998 stellten die Eltern des Kindes Strafanzeige und verklagten die Ärzte auf Schadensersatz für sich und das Kind, da Sie nicht über das „Risiko“ aufgeklärt worden seien, dass ihr Sohn überleben könnte. http://www.trisomie21.de/kind_nicht_als_schaden.html Kind als Schaden: Diskussionen innerhalb europäischer Rechtsordnungen http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv002.htm Erfolglose Schadensersatzklage eines behinderten Kindes gegen einen Arzt: Kein Verschulden des Arztes an der Behinderung - Problem des unterlassenen Schwangerschaftsabbruchs stellte sich nicht http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Heilkunde/behindertes_kind.htm Ein behindertes Kind als Schadensquelle - Perversion des Denkens Literatur: Ulrike Riedel: Kind als Schaden - Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Arzthaftung für den Kindesunterhalt bei unerwünschter Geburt eines gesunden, kranken oder behinderten Kindes. Gutachten, erstellt im Auftrag des Institutes Mensch, Ethik und Wissenschaft Mabuse-Verlag 2003 159 Seiten ISBN 3-935964-13-7
Hallo! Sorry, aber ich muß sagen, ich finde so ein Urteil traurig bzw daß überhaupt über sowas gerichtlich entschieden werden muß. Es geht hier um eine Baby, ob behindert oder nicht, ist doch erstmal egal. Ein Baby als Haftungsfall? Über sowas kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln. Viele Grüße Nicole
Mich hat der Bericht über Tim sehr erschüttert. Die Klage in diesem Fall kann ich sehr gut verstehen und nachvollziehen! Schrecklich! ohne Worte Isabelle
Klar ist es für werdende Eltern besorgniserregend zu erfahren, dass ihr Kind behindert sein wird, aber dann dem Arzt ans Bein pinkeln zu wollen, weil er es früher hätte sagen sollen...?? In so einem Moment hat man doch genug damit zu tun, sich mit aller Liebe seinem Kind und dessen Behinderung zu widmen und sich auf das gemeinsame Leben einzustellen...
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