Elternforum Schwanger - wer noch?

Urlaubanspruch

hipp-brandhub
Urlaubanspruch

Mitglied inaktiv

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Hi, ich hoffe jemand kann mir helfen. Wie sieht es aus wenn Mutterschutz im Jahr 2009 begonnen hat, endete aber im Jahr 2010, habe ich dann fuer Monat Januar Urlaubsanspruch ( danach began meine EZ) oder rechnet man nur bis zum Jahresende? ??? Danke Euch


Mitglied inaktiv

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Falls Du meinst, ob ein angbrochener Monat zählt, so kann ich Dir dies mit ja bestätigen. Bei mir wird im Büro wurde mir das so mitgeteilt. LG Daniela


Mitglied inaktiv

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Du hast Urlaubsanspruch für die länge Deines Mutterschutzes. Auch wenn es jahresübergreifend ist. Jeder Monat zählt. Und falls es nur ein paar Tage des Monats sind, wird auf oder abgerundet. LG


77shy

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MfG


77shy

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Ich versteh nur Bahnhof. *sorry* Man hat für jeden Monat vollen Urlaubsanspruch, in dem man nicht komplett in Elternzeit ist. MfG


Baby2411

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Antwort auf Beitrag von 77shy

Urlaub steht einem bis ENDE MUTTERSCHUTZ zu! Nun kommt es darauf an, ob du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehst oder ob dein Arbeitsverhältnis z. B. aufgrund eines befristeten Vertrages nicht weiter geführt wird. 1. Du gehst in Elternzeit: ------------------------------ Dann rechnet man am besten von hinten d. h. für jeden VOLLEN MONAT Elternzeit wird einem Urlaub abgezogen. "Erholungsurlaub kann anteilig für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden." Beispiel Mutterschutzende 15.01.2010 Es werden für Februar - Dezember (=11 Monate) Urlaub abgezogen. Im Umkehrschluss heißt dass, dass dir für den Monat in dem der Mutterschutz endet auch noch Urlaub zusteht (= 1 voller Monat) 2. Ende des Arbeitsverhältnisses nach dem Mutterschutz ----------------------------------------------------------------------- Dann gibt es nur für VOLLE MONATE in denen man beschäftigt ist (inkl. Mutterschutz) Urlaub Beispiel Mutterschutzende 15.01.2010 Da das Arbeitsverhältnis am 16.01.2010 endet, steht einem für Januar kein Urlaub mehr zu. Also nur für das Jahr 2009. Nun kommt es nur noch auf eine Sache an: In einigen Tarifverträgen ist z. B. geregelt, wie anteilige Urlaubstage gerundet werden. Z. B. ob immer aufgerundet wird oder ob erst ab 0,5 aufgerundet wird. Das musstest du noch abklären, wie dies bei euch gehandhabt wird.