Mitglied inaktiv
Hallo! Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus!? Ich habe mir mal ausgerechnet, daß mir ca. 2 Tage Urlaub pro Monat im Jahr zustehen. Wie ist denn das nun, wenn ich ab Ende Januar in MuSchu gehe!? Diese Schutzfrist, in der man ja auch noch teilweise vom AG bezahlt wird, geht ja bis 8 Wochen nach dem ET, oder!? Was ist denn mit den 2 Tagen pro Monat während dieser Schutzfrist ??? Müßten so ca. 7 Tage sein. Verfallen die oder habe ich trotzdem Anspruch drauf, obwohl ich ja gar nicht mehr arbeiten werde in der Zeit ??? Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen! Wüßte sonst auch gar nicht, wo man sich diesbezüglich erkundigen kann!?!? Danke schon mal & liebe Grüße, Sandra
Mutterschutz geht bis 8 Wochen nach dem ET. Dein Urlaubsanspruch besteht auch während des Mutterschutzes. Die Personalabteilung Deines Arbeitgebers kann Dir sicherlich Auskunft geben.
Hallo, Du kannst Deinen Resturlaub ohne Probleme nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt nehmen. Der Urlaub geht Dir nicht verloren. Du kannst z.B. nach dem Mutterschutz in Urlaub gehen und anschließend gleich in Elternzeit. Wenn Du das Deinem AG rechtzeitig mitteilst, kann er gar nichts machen. Viel Spaß. LG Anke
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