Elternforum Schwanger - wer noch?

Unterhalt ,schwierige Sache....

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Huhu! Bei Freunden ergibt sich folgendes Problem: Mann hat Kind aus früherer Affäre und zahlt auch Unterhalt dafür. Er hat in seiner Beziehung 2 weitere Kinder und ein drittes kommt auch bald. Frage : mindert sich der Unterhalt für Kind 1? Es geht ja nicht an, das die weiteren Kinder "leiden " müssen und das das erste immer das volle Geld bekommt, oder doch? Er hat nur bedenken damit zum JA zu gehen,denn wenn es stimmt und er weniger zahlen muß kann sich Mutter 1 doch Unterhaltsvorschuß holen. Muß er das dann nicht zurück zahlen? LG Sif


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Ich kenne solche Situation auch nur vom Hören-Sagen, aber in etwa ist das so: Für das Kind aus der vorigen Beziehung gibt es eine bestimmte Höhe an Unterhalt, der berechnet sich aus seinem Gehalt und es ist egal, wieviele Kinder er mit seiner jetzigen Partnerin hat. Unterhaltsvorschuß bekommt die Mutter für das Kind nur dann, wenn der Vater gar nicht zahlt oder unregelmäß. u. ä. (Scheint ja in diesem Fall nicht so zu sein) Das holt sich das JA dann irgendwann vom Kindsvater wieder. Schau mal ins Internet, da gibt es bestimmt Hinweise und Tabellen, es gibt auch Vereine, die sich um "solche" Väter kümmern. LG Katy


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Also, es ist so: Der Unterhalt ist nach alter gestaffelt. Je älter das Kind desto mehr Unterhalt. Mindestens 210 €. Unterhaltsvorschuss wird nur gezahlt wenn der Vater den Unterhalt nicht aufbringen kann. Wobei de Selbstbehalt (kann ich nur für den vater sagen) so ca.800-900€ ist. Wieviel für die komplette Familie weiss ich nicht.Dazu kommt noch z.b. Geld für Klassenfahrten,konfirmation etc. Und den unterhaltsvorschuss muss er nur dann zurückzahlen wenn er hätte zahlen können es aber nicht getan hat. Mal als blöde frage...wieso sollten die anderen Kinder dann leiden nur weil das erste die gesamten 210 € bekommt? denke eher das dann das erste Kind leiden müsste weil dann dort zuwenig geld vorhanden ist... Nicht falsch verstehn war nicht böse gemeint Liebe Grüsse Danie


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also soweit ich weiß liegt der selbstbehalt des vaters bei ca 800€ pro kind mit neuer partnerin kommen etwa 200€ dazu das wird dann auf sein gehalt angerechnet und danach wird der unterhalt für kind 1 gerechnet so haben sie es uns bei ja erklärt hoffe ich konnte helfen..aber selbst zum ja gehen ist immer das beste ;-) lg josie


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Also es ist so. einem kind steht der unterhalt zu. Die Düsseldorfer tabelle ist ür 2 Kinder und 1. Erwachsenen ausgelegt. wenn also 4 kinder da sind kann er 2 stufen runter gehen nach der tabelle. Wenn ein Titel besteht würde ich das erst übers gericht machen sonst geht so was böse aus! Gruß Julia


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Hallo, ich kann da nur den ganz klaren Rat geben: auf zum Fachanwalt für Familienrecht, auch wenn die Beratung noch einmal kostet. Wir sind in einer ähnlichen Lage: mein Mann hat zwei Töchter aus erster Ehe, wir drei gemeinsame, das vierte ist unterwegs. Gemindert wird der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe nur dann, wenn ein sog. "Mangelfall" vorliegt, was sehr selten der Fall ist. Erklären und errechnen kann und wird das der Anwalt. Selbst da `rumzurechnen und Unterhalt einzubehalten ist wohl eine schlechte Alternative. Aber klipp und klar: die "Zweitfamilie" ist i m m e r (und das hat der Gesetztgeber absolut so gewollt) im Hintertreffen. Erst kommen die Kinder aus erster Ehe, dann die Kinder aus zweiter Ehe und zuletzt die zweite Ehefrau. Ich lebe seit zwölf Jahren damit, ich "wußte" worauf ich mich einlasse, trotzdem ist man manchmal schon betroffen, wenn man sieht, dass die "alte" Familie bestens lebt, weil nicht berücksichtigt wird, dass da noch ein volles Einkommen des zweiten Ehemannes dazukommt. Aber egal, das ist ein anderes Thema. Alles Gute, Anne