Elternforum Schwanger - wer noch?

uneheliches Kind / Rechte / Namen / ... und überhaupt :o)

uneheliches Kind / Rechte / Namen / ... und überhaupt :o)

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Hallo! Bin in der 13. SSW von meinem langjährigem Freund geplant schwanger. Wir wohnen seit mehreren Jahren zusammen und wir freuen uns riesig. Nun steht das Thema Namensregelung im Raum. Mein Freund war schon einmal verheiratet und ist leider in der Beziehung ein gebranntes Kind. Eine Heirat kann er sich im Moment wohl eher nicht vorstellen. Ich will ihn aber auch nicht ständig danach fragen und schon gar nicht nur geheiratet werden, weil wir ein Kind bekommen. Wenn, dann soll das schon aus Überzeugung sein. Das wir unserem Kind nach der Geburt den Nachnamen des Vaters geben können und das gemeinsame Sorgerecht angeben können ist uns bekannt. Für mich ist die Vorstellung aber irgendwie komisch, wenn unser Kind seinen Nachnamen trägt und ich nicht ... und vielleicht auch nicht in nächster Zukunft (es sei denn meinen Freund überkommt die Hochzeitslust). Generell bin ich aber schon irgendwie altmodisch und würde gerne einen Familiennamen haben - ruhig auch den des Vaters. ... schwer zu beschreiben was in mir vorgeht ... würde mich dann glaube ich "ausgestoßen" fühlen ... Ich habe es ja vorher gewußt und dachte ich hätte die Situation akzeptiert und im Griff, aber jetzt wo es so weit ist ... ist doch alles etwas schwierig für mich. Bin ich gerade sehr kompliziert??? Und wie geht es weiter? Welche Rechte hat mein Freund wenn mir z.B. etwas passiert dem Kind gegenüber?? Sind die Rechte eines unverheirateten sorgerechttragenden Vaters die gleichen wie bei einem verheiratetem Vater??? Wie läuft das wenn man nicht verheiratet ist mit dem Mutterschutzgeld, Kindergeld, Unterhalt (ich hasse dieses Wort), der Steuerklasse von mir ... usw. Ich würde erst einmal zu Hause bleiben wollen (das ist auch im Sinne meines Freundes). Bin im Moment in dieser Sache etwas verwirrt. Giebt es hier vielleicht jemanden, den es ähnlich ergangen ist?? Wie habt Ihr das geregelt? Wo finde ich Info's? Freue mich über Antworten, die mein Gefühlschaos lichten können. Danke. uu30


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Hallo! Basti hat auch den Nachnamen vom Papa, ich hab damit kein Problem. Wir wollen irgendwann heiraten, wenn das nötige Kleingeld dafür da ist :o) Beim gemeinsamen Sorgerecht, hat der Papa die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Verheirateten. Mutterschutzgeld und Kindergeld bekommst Du wie jede andere ( verheiratete) Frau auch. Mutterschutzgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der geburt in höhe Deines durchschnittlichen verdienstes, wobei die KK 13 Euro pro Tag zahlt und der Arbeitgeber bis zum nettogehalt aufstockt. Kindergeld gibts 154 Euro bis das Kind Erwachsen ist. Unterhalt wird bei zusammenlebenden Paaren nicht berechnet, es sei denn, Ihr wollt das. Das macht das JA. Erziehungsgeld ist Einkommensabhängig, wobei für die ersten 6 Monate voll gezahlt wird und danach, je nach verdienst gestaffelt oder garnix. Dabei wird dann auch der Lohn Deines Partners eingerechnet, egal ob verheiratet oder nicht. Steuerklasse: Wir haben jetzt beide die 2 und jeder einen halben Kindefreibetrag. Weiß aber nicht, ob das noch geht, weil die Steuerklasse abgeschafft werden soll :o(. LG Susi


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Hallo! Soweit ist alles korrekt was du geschrieben hast, bis auf die Sache mit dem Erziehungsgeld. Das ist auch die ersten 6 Monate Einkommensabhängig und wird nicht automatisch voll gezahlt. Das heisst, wenn dein Freund zu viel verdient, bekommt ihr entweder weniger als den vollen Satz oder gar nichts, das wird individuell berechnet. Und das mit der Steuerklasse kann dir sicher am besten das Finanzamt erklären, das weiss ich leider auch nicht?! Ich drück dir die Daumen, dass deinen Freund die Heiratswut irgendwann überkommt :-) LG Steffi


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hallo, im prinzip schon alles gesagt. zum nachnamen würde ich als mutter immer meinen namen geben. wenn ihr dann doch noch heirtaen wollt, dann kann das kind ohen probleme seinen namen bekommen. wenn aber (wir wollen das alelrdings nicht hoffen, aber man weiß ja nie) eines tages eine trennung ansteht, euer kind hat seinen namen und du solltest doch mal einen anderen heiraten wollen (versteh das bitte nicht falsch, möchte nur drauf aufmerksam machen), dann wird dein kind einen anderen namen haben wie du und ein neuer. denn das geht nicht, zumindest nicht ohne weiteres. eine schöne schwangerschaft und eine lange beziehung wünsch marion


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o.T.


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Muß jetzt einfach mal fragen, warum das Kind seinen Nachnamen bekommen soll. Finde das sehr ungewöhnlich, daß das Kind nicht den Namen der Mutter trägt. Habe auch das Sorgerecht geteilt, aber unsere Tochter hat meinen Nachnamen . Kenne auch kein unverheiratetes Elternpaar bei denen das Kind wie der Vater heißt. Warum ist das bei euch so geplant ?


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Bei uns ist es ähnlich, nur habe ich schon ein nicht eheliches Kind aus einer früheren Beziehung. Der Große heißt so wie ich und darüber bin ich froh. Mein Freund würde gerne noch heiraten bevor das Baby zur welt kommt. Ich hab es damit nicht so eilig *gg. Da Lukas meinen Mädchennamen als Nachnamen hat, kann er problemlos einen zukünftigen Ehenamen mit annehmen. Allerdings wird er diesen Nachnamen dann auch im Fall einer Scheidung behalten müssen. Ausnahme wäre nur, der Namensgeber stimmt zu. ist also nicht einfach mal so wieder geändert. Hätte Lukas jetzt den Nachnamen seines Erzeugers, würde er den Namen auch behalten MÜSSEN. Auch das Baby wird zunächst meinen Nachnamen bekommen. Das ist wesentlich einfacher bei Ämtergängen, Kindergarten, Arztbesuchen usw. Falls mein Süßer mich irgendwann davon überzeugt ihn zu heiraten und wir seinen Namen als Ehenamen wählen, dann bekommt sein Kind automatisch den Ehenamen als Nachnamen. Wegen dem gemeinsamen Sorgerecht waren wir beim JA und haben dort schon alles geklärt. Unterhalt haben die auch sofort festgelegt, aber ist eh kein Thema, weil wir zusammenleben. Das Erziehungsgeld wird genauso berechnet wie bei Eheleuten. Die Steuerklasse bleibt 1 mit entweder beide 0,5 Kindern oder nur einer erhält 1 Kind. Da hat man dann leider nicht die Vorteile der Verheirateten :-( Steuerklasse 2 wird es auch zukünftig noch geben, ABER es muß nachgewiesen werden, daß man wirklich allein mit dem Kind lebt. Ist ja bei Euch nicht der Fall. Hoffe, das hat Dir etwas weitergeholfen. LG Anke


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es sei denn sie leben wirklich ganz alleine mit Kind und nicht in eheähnlicher Gemeinschaft etc.! Aussage meines Steuerberaters! LG Annett


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o.T


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Huhu :-) Also bei uns ist es (naja fast *g*) genauso: Ich bin geschieden, habe zwei Kinder aus dieser Ehe, die weiterhin den Familiennamen tragen (müssen - leider). Also habe ich den Ehenamen auch behalten. Als ich dann von meinem jetzigen langjährigen Freund schwanger wurde, war klar, das SEIN Baby NICHT den Namen meines Ex-Mannes bekommen wird *lach* Also heißt unser Jüngster mit Nachnamen so wie mein Freund. Und bisher hatte ich damit noch keine Probleme *g* Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht (hatten wir übrigens schon in der SS beantragt, damit es nach der Geburt nicht noch so'n Heckmeck deshalb gibt). Beim gemeinsamen Sorgerecht haben die Väter genau dieselben Rechte/Pflichten, wie ein ehelicher Vater - da gibt es keinerlei Unterschied. Außerdem muss dir -auch wenn nicht verheiratet- dein Freund in der ersten Zeit nach der Geburt auch Unterhalt bezahlen. Dazu bekommst du aber auch automatisch noch einen Schrieb vom Jugendamt, sobald das Kind geboren ist (so war das jedenfalls bei mir) Was Steuerklasse etc angeht.. huch.. damit habe ich mich noch nie befasst. Bin aber auch selbstständig .. da läuft das eh alles ein bisschen anders. Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen :o) Liebe Grüße Sylvia (mit 4.Zwerg inside)


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Vielen Danke Euch allen!!! :o) Sehr schön, dass Ihr so schnell und zahlreich geantwortet habt. Viele Eurer Antworten lichten ein bißchen mein Gefühlschaos. *gg* Freue mich sehr über weitere Meldungen!! faya: Tja, warum steht die Überlegung an unserem Kind den Namen des Vaters zu geben. Gute Frage. Finden wir halt schön - kann ich nicht so begründen. Allerdings wenn ich das alles so lese vielleicht echt nur, wenn ich diesen Namen auch tragen würde *gg* - weiß nicht. Einige Meldungen haben mich doch nachdenklich gemacht. Z.B. wie es dann im Kindergarten, beim Kinderarzt usw. läuft "Ist das überhaupt Deine Mama? Wieso heißt sie anders als du?" Und das Kind könnte dann ja tatsächlich den Namen des Vaters immer noch annehmen falls wir doch irgendwann mal heiraten sollten. Bloß falls wir z.B. erst in 5 Jahren heiraten würden, würde das Kind den Namenswechsel so mitgekommen. Ist vielleicht nicht so toll?!?! Ach keine Ahnung. Noch mal alles sacken lassen. :o) uu30


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Warum findest du das ungewöhnlich? Immerhin leben wir in einer Zeit in der das doch überhaupt nicht mehr von Belang ist ob die Mutter und das Kind den selben Nachnahmen haben. Ich habe 3 Kinder. Mein grosse ist 16 und aus 1. Ehe ( sie heisst wie meine 1. Mann) Mein Sohn ist aus meiner 2. Ehe und heisst demnach wie mein 2. Mann und so wie ich derzeit auch heisse. Ich habe nach meiner 2. Scheidung den Nachnhamen behalten weil er mir a) gut gefällt..b) gut zu meinem Vornamen passt und c) es mir zu teuer und mühsam war alle Dokumente ändern zu lassen. Mein 3. Kind ist von meinem Lebengefährten und heisst demnach auch so wie er......denn warum sollte meine jüngste Tochter den Nachnamen meines 2 Mannes tragen? Also ich und auch meine Umwelt haben keinerlei Probleme mit den Nachmamen meiner Kinder....ist bei uns in Österreich auch derzeit KEIN Probs mehr. Meine Bekannten haben das oft so geregelt ( da sehr viele NICHT veheiratet sind) ich muss sagen ich bin froh darüber, das man die Freiheit hat endlich zu wählen.


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hallo, ich bin zwar verheiratet, auch mit dem vazer meiner kinder, die haben aber trotzdem seinen nachnamen und ich meinen behalten. ich hab kein problem damit und bisher war es auch noch nie eins. für notfälle hab ich eine kopie unserer heiratsurkunde dabei. war aber noch nicht nötig. also eine kopie der geurtsurkunde oder so würde ich dann an deiner stelle schon mal mitführen, man weiß ja nie. aber mal was ganz anderes. nur so zm bedenken. wenn du jetzt erstmal nicht erwerbstätig bist würd ich mir da eine genaue regelung bei einer eventuellen trennung überlegen. in einer ehe ist das ja mit der automatischen zugewinngemeinschaft halbwegs abgegelichen, wenn ein partner seine "karriere" unterbricht, unterhaltszahlungen, etc. du hättest erstmal nix, nur für die kinder wär er unterhaltspflichtig. und du stehst da, hättest eventuell keinen job mehr oder einen schlechteren als du haben könntest, konntest in der ganzen zeit nix ansparen da ja er verdient hat (offiziell sein geld), bei der rente sieht es eventuell schlechter aus. es gibt sicher beratungsstellen, die einem da eine halbwegs gerechte lösung empfehlen können. liebe grüße susanne


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In Italien ist es nicht ungewöhnlich, dass sogar bei verheirateten Paaren beide ihren Namen behalten. Das Kind bekommt dann (natürlich, ist ja ein Macho-land) den Namen des Vaters. Hat mich damals irritiert, war aber bei vielen so und daher hats dort niemand gewundert. Hier würde ich das nicht machen, weil ich denke für das Kind ist es angenehmer (Kiga und Schule) wenn es wie du heißt. Du wirst dich ja doch in erster Linie drum kümmern.