Elternforum Schwanger - wer noch?

Trennung

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Hallo hab da mal ne frage was hab mich von meinem freund getrennt lebe aber noch bei ihm in der wohnung.weil ich niergendswo anders hinkann.er geht mir solangsam aber auf die nerven weil er mich immer noch zurück will.wir haben ein kind.kann ich mit ihr einfach so abhauen und zu meinen eltern gehen ist halt 200km weg.oder kan der mich wegen kindesentführung anzeigen?wir habne das gemeinsae sorgerecht.


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hallo! frag doch man im forum von nicola bader nach.die kann dir sicher genaues und richtiges sagen! alles gute!


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So viel wie ich weiß, kannst Du gehen. Ich wollte mich auch kurz nach der Geburt unserer ersten Tochter von meinem Mann trennen (schrecklich diese Hormone in Kombination mit Schlafentzug), und hab deshalb einen befreundeten Rechtsanwalt gefragt. Er sagte mir, da ich mich hauptsächlich um die Kleine kümmere, also ihre Huaptbezugsperson sei, könnte ich gehen und sie mitnehmen. Sollte meinem Mann allerdings sagen wohin ich gehe. Dann gäbe es keine Probleme wegen Kindesentziehung oder ähnlichen Dingen... Hoffe ich konnte DIr helfen.


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Also,da ihr beide das Sorgerecht habt, habt ihr beide die gleichen Rechte.Wenn Du zu Deinen Eltern gehst, ist dass mit Sicherheit keine Kindesentführung, denn Du hast ja Auch das Sorgerecht. Es gibt dann nur Zwei Möglichkeiten für Ihn. Entweder Ihr einigt Euch außergerichtlich über das Umangsrecht oder aber er geht zum Anwalt.Aber dass er das alleineige Sorgerecht bekommt ist eher unwahrscheinlich, der deutsche Staat scheint die Mutter für wichtiger zu halten.Ausmahmen sind natürlich möglich z.B. nicht zumutbare Verhältnisse bei der Mutter usw. Aber wenn Du zu Deinen Eltern ziehst wird ja wohl alles geregelt sein. Ich weiß von einer Freundin, dass das die beste Möglichkeit ist.Denn wenn es Dir mental wieder richtig gut geht-wirkt sich das natürlich auch auf das Kind aus.Und man muss den Vater ja nicht gleich schlecht machen.Es hat ja nur in der Paarbeziehung nicht geklappt. Solltest Du Dich für einen Auszug entscheiden, ist er dem Kind übrigens Unterhaltspflichtig.Dabei hilft dir dann kostenlos das Jugendamt.(Höhe richtet sich nach Einkommen von ihm und Düsseldorfer Tabelle) Sollst Du noch im Erziehungsurlaub sein ist er Dir übrigens auch Unterhaltspflichtig!Egal ob verheiratet oder nicht!!Aber dass hätte Dir das Jugendamt auch gesagt. Sorry war jetzt sehr lang.Hoffe aber Dir geholfen zu haben. Gruß Antje