Mitglied inaktiv
Hallo mal ne frage. Wer bekommt nach der Trennung eigentlich das Kind? Habe mich von meinem ´Freund getrennt. Haben aber das gemeinsame sorgerecht nach geburt des kindes beantragt. sind nicht verheiratet. Will zu meinem Daddy ziehen. Er will aber nicht das sie mitkommt. Er arbeitet und meinte seine mama könnte sich um sie kümmern wenn er arbeiten muss da sie bald in der selben stadt wohnt und noch nicht arbeitet.? könnt ihr mir da helfen
Hallo, also ich nehme mal an dass dein Kind noch relativ klein ist, und solange du nicht säufst, drogen nimmst oder es misshandelst wird er wohl keine Chance haben. Denn ein Kind soll bei den Eltern aufwachsen und nicht bei überwiegend bei den Großeltern. Ein kleines Kind spricht nahezu jeder Richter der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, wenn sie älter sind werden auch die Kinder nach ihren Wünschen befragt. Also mach dir keine Sorgen, du wirst deine Kleine ganz sicher behalten können. Aber eine noch bessere Antwort bekommst du von Frau Bader im Rechtsforum, oder hole dir einen Beratungsschein auf dem Amtsgericht deines Wohnortes und suche dir nen ANwalt, der kostet dich mit dem Schein max. 10,00 Euro (vorausgesetzt du bist nicht vermögend). Liebe weihnachtsgrüße!! Sandy
Also grundsätzlich ist das so, daß wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, der Vater auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Es ist nach einer Einigung, das gemeinsame Sorgerecht zu haben schwer, dies wieder rückgängig zu machen, das muß über`s Gericht laufen. Ich rate Dir dringend an, Dich direkt ans Jugendamt zu wenden, die können Dir da sicher weiterhelfen und alles in die Wege leiten, was möglich ist. Viel Glück!
ich glaube ich habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt. ich meinte mit Aufenthaltsbestimmungsrecht die Alltagssorge. Die bleibt doch fast immer bei der Mutter. Das Sorgerecht kann man dem Vater auch nicht einfach wieder nehmen, da müssen schon sehr gravierende Gründe vorliegen. LG Sandy
ja das weis ich. Aber er meinte das er es vor gericht bringen wird wenn ich doch mit der kleinen runtergehen sollte also zu meinem dad. sie ist erst ein jahr alt. das er besuchsrecht und sowas hat weis ich und das will ich ihm ja nicht verbietn.
Tja, das mit dem Umzug da hat er éin Wörtchen mitzureden, vorallem wenn es so weit ist dass es ihn in der Umgangsregelung beeinträchtigt. Hole dir Rat bei Jugendamt oder Anwalt, in bestimmten Fällen kann man auf die Zustimmung des Vaters verzichten. Frag doch bei Frau Bader und hole dir nebenbei beim JA Rat. Viel Glück!!
Den folgenden Text hat Frau Bader als Antwort auf eine ähnliche Frage gegeben: Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Gruß, NB
hi danke ist lieb von dir... das habe ich auch gelesen... aber wie ist das mit der aufenhaltsbestimmungsrecht... muss man die beantragen oder geht das automaisch?. wir haben ja nur die sorgeerklärung unterschrieben mehr ist da nicht drinn.
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