Ninchen321
Es geht um folgendes: Ich bin aktuell an 5+3. Der US heute zeigte eine leere Fruchthöhle. Aufgrund meiner Arbeitsbedingungen möchte ich meinen AG bald informieren, doch erst wenn das Herzchen schlägt. Meine Gyn ist nun aber 4 Wochen in Urlaub. Deshalb dachte ich mir, ich könnte in der 8. oder 9. SSW einen Termin beim Vertretungsarzt erschleichen. Denkt ihr ich kann da einfach so anrufen oder brauche ich nen Grund? Und wenn ich dann in der 11. SSW wieder bei meiner Gyn bin, gibt es da dann Probleme mit der Abrechnung? Ich will einfach so schnell wie möglich gebrauch vom MuSchG machen. Da mein AG aber ein A…ist, möchte ich wenigstens ausschließen, dass ich in vier Wochen sage: Sorry, doch nix mehr schwanger. Das Herzchen wäre eine Hürde, die mir genug Sicherheit gibt es dem AG mitzuteilen. Würdet ihr es auch so machen oder habt ihr ne andere Idee?

Ich würde warten, denn wenn dann doch was passiert und er ja so ein arschloch ist, kann er dich dann direkt kündigen. Lass dich sonst lieber ggf. krank schreiben.
Genau, würde auch warten. Mein zweiter Termin war auch erst bei 9+3.
Oder arbeitest du in einem risikobehaftetem Beruf?
Risikoberuf nein.
Einfach nur körperlich sehr anstrengend.
Mir würde es schon reichen, wenn ich mich ab und zu mal hinsetzen kann und eben nicht die schweren Sachen heben muss.
Um die schweren Sachen kann ich mich meistens etwas drücken, aber ums dauerhafte Stehen leider nicht. Und um den Kundenkontakt auch nicht.
Übernächste Woche wird mein Schichtpartner sich weg sein, da wirds dsnn auch schwierig die schweren Sachen abzudrücken
Hey, oh man das ist ja echt eine schwierige Situation. Ich würde bei dem anderen Arzt einfach mal anrufen und ehrlich die Situation schildern. Vielleicht gefällt es dir da ja auch besser und du bleibst bei ihm. Biete doch eventuell an, dass du diese Untersuchung privat bezahlen möchtest. Das ist nicht gut, wenn du dich auf der Arbeit so abquälst.
Ja, ich würde einfach einen Termin ausmachen. Sollten die das nicht wollen kurz erläutern, ist doch ein triftiger Grund.