Elternforum Schwanger - wer noch?

steuerklasse ändern

steuerklasse ändern

karolina25

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Hallo ihr lieben. Momentan haben mein mann und ich steuerklasse 4. Da ich aber mindestens ein jahr zuhause bleibe hab ich überlegt die klassen auf 5 und 3 zu ändern.lohnt sich das? Machen nämlich keine steuererklärung. Hat das auch einfluss auf das elterngeld wird dass dann wieder abgezogen. Liebe grüße


AnJen2012

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Antwort auf Beitrag von karolina25

Also wir haben steuerklasse 3 (mein Mann) und ich habe 5.. WIr mussten steuern dank des elterngeldes nach zahlen da es bei dem einkommen von meinen mann dazu gerechnet wurde.ich würde mich 100% erkundigen ob sich das bei euch lohnt.


Halluzinelle von Tichy

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Antwort auf Beitrag von karolina25

Bleib bei 4/4. Das Elterngeld wird ja nach dem Nettolohn in den 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Man zahlt ja eh gleich viel Steuern, bei 4/4 eher im Voraus und bei 5/3 nach dem Lohnsteuerjahresausgleich nochmal nach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von karolina25

Bei 4/4 müßt ihr weiter keine Erklärung machen. Bei 3/5 müßt ihr jedes Jahr. Sobald Transferleistungen gezahlt werden (Elterngeld, Arbeitslosengeld...) müßt ihr immer eine Erklärung machen, egal welche Steuerklassen. Diese Zahlungen fallen nämlich unter den sog. Progressionsvorbehalt und werden, einfach gesagt, auf euren persönlichen Steuersatz angerechnet. Ansonsten müßt ihr euch das mal aurechnen und gucken was euch lieber ist. Monatlich mehr und ggf. nachzahlen (evtl. habt ihr ja auch hohe Werbungskosten, so dass es zu keiner Nachzahlung kommt) oder monatlich weniger und am Ende evtl. geld wieder. Ich persönlich würde 3/5 nehmen. Warum soll der Staat mit meinem Geld arbeiten? Da zahl ich ggf. lieber am Ende was nach und laß das Geld so lange für mich arbeiten..


karolina25

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Vielen dank für die antwort. Meine schwägerin hat auch 3 und 5 aber die machen keine steuererklärung. Das ist alles so kompliziert. Wenn man da keinen hst der sich damit auskennt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von karolina25

ließ mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererkl%C3%A4rung#Abgabepflicht.2FPflichtveranlagung unter Abgabepflicht. Bei 3/5 MUß!!!! man eine abgeben. Eigentlich bis zum 31.5. des Folgejahres. Wundert mich, dass sich das FA noch nicht bei ihnen gemeldet hat.


shade1983

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Antwort auf Beitrag von karolina25

Hey! Ich würde definitiv auf 3/5 ändern, wenn du in Elternzeit gehst. Gerade wenn ihr keine Erklärung machen wollt. Wie bereits gesagt wurde, hat das keinen Einfluss auf das Elterngeld. Abgesehen davon lohnt sich eine Erklärung meist. Das ist nicht so kompliziert, wie man denkt. Am Besten mit einem PC-Programm, das erklärt einem auch alles. Ich benutze z. B. Wiso Steuer-Spar-Erklärung, aber es gibt auch andere gute Programme. LG


Nanana

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Antwort auf Beitrag von karolina25

Das Halbwissen mancher hier ist gefährlich. Das Elterngeld wird nicht mehr nach dem Netto, sondern nach Brutto berechnet. Je nach Steuerklasse wird ein fiktiver Abschlag vorgenommen, dessen Höhe sich in analoger Anwendung des EStG nach der Steuerklasse berechnet. Also erst nach der Geburt bzw. wenn du die überwiegende Anzahl der 12 Monate (sprich 7 Monate) vor der Geburtin Stkl. 4 oder noch besser in Stkl. 3 warst, wechseln. LG