Mitglied inaktiv
Hallo. Hab da mal ne frage wegen dem neuen gesetzt ALG 2. Ich hab vor dem gesetzt Sozialhilfe bekommen und bekomme es immer noch aber jetzt halt heißt es anders. Gibt es trotzdem noch diese einmaligen beihilfen wie babyerstlingsausstattung? Kleidergeld und solche sachen gibt es nicht mehr das weiß ich deshalb gibt es ja monatlich mehr aber wie ist das mit dieser regelung? Gibt es noch hilfen für kinderbett??? Danke
Einmalige Leistungen gibt es noch. Aber es wird seit neuestem davon ausgegangen, das du dir etwas ansparst (für Möbel etc) wenn du nachweisen kannst, das das unmöglich war etc. bekommst du 120 Euro für die Erstausstattung (muss 8 Wochen vor Geburt benatragt sein) sowie etwa 100 Euro für Umstandskleidung (beantragt bis 32 Woche), ja und ggf. ein wenig was fürs Kinderbett etc, wenn du halt nachweisen kannst, das du nichst angespart hast. Du bekommst während der SChwnagerschaft ja 20% mehr Alg2, das ist ja dafür gedacht, dir was für die Ss und Geburt zu kaufen und nach der Geburt bekommst du ja auch mehr, das ist dann für kleidung etc gedacht. Aber einen Anspruch auf KIWA; Schränke fürs kind etc hast du nicht mehr! Steffie
hallo! also mein sohn kam im november 04 zur welt, da hab ich noch die babyerstausstattung voll bekommen. mein sachbearbeiter meinte ich soll die sachen gut aufheben, den ab januar 05, wenn hartz4 einspringt, würde man nichts mehr dazu bekommen. du hast aber immernoch die möglichkeit bei der landesstiftung zu beantragen (musst du aber wärend der ss machen, da es danach nicht mehr möglich ist). schau einfach mal ins telefonbuch unter schwangerschafts & sexualberatung. bei uns in fürth gibt es da die diakonie, die stadt und noch irgend ne stelle dafür. bei dennen kannst du so etliches beantragen: kinderwagen, babybett, autositz, schrank, erstausstatung, bettzeug, wickelauflage usw. ich glaube man kann sogar noch teppich und farbe beantragen. wenn du umziehst, kannst du einmalige renovierungskosten beantragen (aber eben nur einmal)!!! lg,kerstin
hallo, ja einmalige beihilfen gibt es nicht mehr. wenn aus dem regelsatz nichts angespart werden konnte, dann kann das amt ein darlehen gewähren. hier liegt aber ein ganz anderer fall vor!!! guckst du hier: § 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen (3) Leistungen für 2. Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. beim amt beantragen. was dann nicht reicht, kann man bei mutter-kind-stiftung u.ä. beantragen. aber vorsicht, hier gibt es unterschiedliche fristen ( SSW ). kann auch sein, daß das amt erst den KV zur zahlung von kleidung und babymöbeln verdonnern kann/ möchte. grüße, sandra