Mitglied inaktiv
Ich hab das alles nicht soo ganz verstanden. Also ich habe noch bis 21.12.2004 Erziehungsurlaub. Werde aber März/April 2004 Nummer 2 Gebären .Verfallen mir dann die 8 Monate vom ersten Kind?. Und ich kriege ab April neue 3 Jahre?. Ich Bitte nochmal um genaue Erklärung Danke
verfallen tut im Prinzip nichts, es läuft sozusagen parallel. Nur hintendran hängen kannst Du´s nicht. Nach ErzU von Nr. 2 ist Schluss. Grußi bine
Ja, es ist so wie du schreibst. Dass mit dem parallel laufen stimmt schon, hat aber nur Relevanz, wenn man Erziehungsgeld bekommt, das gibts dann naemlich auch fuer das erste Kind weiterhin. LG Berit
hallo, also du bleibst weiterhin bis zum 21.12.04 im ezu für deinen 1. ab dem 22.12.04 kannste 3 jahre für dein 2. baby beantragen. Es geht dir nix verloren. Wird nur nach hinten verschoben. Allerdings muß dein Arbeitgeber zustimmen die 8. monate die hinter dem 3. geb von deinem 2. kind liegen dir zu gewähren. viele grüße tine
Hallo, ne, hat schon seine Richtigkeit bei mir ;-) Die Elternzeit vom 1. Kind wurde verkürzt, da dass 2. Kind während der Elternzeit geboren wurde. Sind zwar nur 6 Monate, aber trotzdem. Habe zum Glück auch nur 2 Jahre beantragt, so ist es nicht sooo schlimm. 1. Kind: geboren 09/01 und Elternzeit bis 09/03, gekürzt auf 03/03 2. Kind: geboren in 03/03 und Elternzeit bis 03/05 Ich beantrage mit Absicht nur 2 Jahre, denn verlängern kann ich immer noch, nur noch mal verkürzt werden möchte ich nicht ;-) Liebe Grüße Yvonne & die Jungs
Hallo Keks, ich bin mittlerweile zum 3. Mal in dieser Situation, Geschwisterkind kommt während des Erziehungsurlaubs bzw. jetzt Elternzeit. Es ist in der Tat so, dass die Restzeit verfällt. Bei uns im Betrieb wurde mir gesagt, lt. Gesetz muss ich nun zum Ende des Mutterschutzes für Kind Nr. 4 die Elternzeit für Nr. 3 schriftlich vorzeitig beenden lassen und gleichzeitig (!) die neue Elternzeit für 3 Jahre für das 4. Kind beantragen. Mir verfällt so auch mal wieder 1/2 Jahr *grmppf* LG Andrea