Elternforum Schwanger - wer noch?

Soll mich halt von den U3 kinder fernhalten!!

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Guten morgen, hab grade erfahren das ich wieder Arbeiten gehen darf. Soll mich halt nur von den u3 Kindern fernhalten und darf sie nicht versorgen. Hab jetzt ganz schöne Angst da alle sagen daas sie Zuhase bleiben dürfen was ja einen Grund hat nur ich kann gehen. Meine Chefin ist froh drum weil die keine Aushilfe haben wollte. Was soll ich jetzt tun. Bin Mittags mit den Kindern alleine. Lg


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verstehe ich nicht ganz. du darfst eingeschränkt arbeiten und deine chefin will dich mit den kindern unter 3jahren über mittags allein lassen? warum darfst du denn nicht mit kindern unter 3jahren in kontakt kommen?


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Lass dich krankschreiben, das geht ja gar nicht! Ruf selber mal beim zuständigen Gesundheitsamt und schildere deinen Fall. Wenn du allein bist heute mittag kannst du dich ja kaum von den u3 kindern fernhalten, in der praxis ist das doch wirklich nicht machbar!


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im Mutterschutzgesetz. Und wenn du nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten darfst dann wurde die deinem Arbeitgeber ja mitgeteilt und daran hat er sich zu halten. Lies einfach mal im Gesetz nach.Alles Gute für die spannende Zeit der Schwangerschaft wünscht dir Sandy


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Wegen fehlender Immunität gegen Cytomegalie!!


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Meine Ärztin sagt sie kann nichts machenich muss es hin nehmen, aber es wäre gefährlich.


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Hatte sofortiges BV von meiner Frauenärztin gekriegt. Krankschreiben gibt Krankengeld. BV gibt vollen Lohn weiter.


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Wenn du Kontakt zu U3 Kindern nicht 100% ausschließen kannst darfst du nicht arbeiten und wenn deine FA eine Gefährdung vermutet, muss sie dich auch krankschreiben. Schau mal hier:http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/DownloadMutterschutz/MuKinder020307a.pdf S.17 und S.23 Ich will dir keine Angst machen, aber ich finde es unverantwortlich von deinem Arbeitgeber, das er keine Rücksicht auf dich nimmt. Ihm entstehen ja keine Nachteile, da er für dich ja bei einem BVjemand anderes einstellen kann!


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Sie hat die Möglichkeit ein BV auszustellen.Frage mich wo da das Problem ist.... Bleib da am Ball und lass dich bis Klärung krankschreiben... Sandy


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das ist doch totaler blödsinn!!!!! ich würde auf ein bv bestehen. kann doch nicht sein. man kann sich nicht von einzelnen kinder "fernhalten".


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Sie sagt das sie das nicht kann.


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Ich glaub, dann würde ich den FA wechseln. Kann ja nicht angehen - es ist gefährlich, aber BV bekommst Du nicht - und Deine AG nimmt auch nicht wirklich Rücksicht.... LG Danie mit ihren 2 Mäusen (*13.07.03 + *11.04.09)


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Unter welchen Bedingungen hat sie Dir dies gesagt? Wenn es "normalerweise" so ist, dass eine andere Person die U3-Kinder beaufsichtigen kann, dann geht das vielleicht noch in Ordnung, das Du kein BV bekommen kannst (kenne die Regelungen nicht genau). Aber kannst DU bei Deiner Arbeit garantieren, dass diese Kinder nicht zu Dir kommen? Und was willst Du dann machen? "Weglaufen"? Wenn Du in der Mittagszeit allein bist und U3-Kinder dabei sind, dann kannst Du den Kontakt nicht vermeiden. Also besteht Gefahr fuer Dich und das Ungeborene. Also gehoert das fuer Dich geregelt. Entweder als generelles BV oder mit einer Aushilfe/zweiten Person ueber Mittag mit Deinem AG. Ich wuerde das nicht hinnehmen (wie alle hier) und nochmal ausdruecklich mit beiden reden. Wechsel zur Not den FA, das ist absoluter Bloedsinn, dass sie das nicht kann. Denn die Gefahr ist da und muss vermieden werden.


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Ich darf seit der 7 Woche nicht mehr in der Kita arbeiten. Du darfst die Kinder auf keinen Fall wickeln wenn du keine Antikörper gegen Cytomegalie hast. Diese Infektion macht dir zwar nichts, schadet aber deinem ungeborenen Kind. Wenn du Antikörper dagegen hast, brauchst du dir auch keine Sorgen zu machen, da dir/dem Baby das dann nichts anhaben kann. Wenn du keine Antikörper gegen Röteln oder Hepatitis hast, darfst du auch nicht arbeiten. Aber dein Frauenarzt muß dir ein Arbeitsverbot aussprechen wenn dem so ist.


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Warum auch? Wenn die Mutter krank ist, wird sie natürlich für den Gesundungsprozess krank geschrieben. Wenn es aber um Gefahren aufgrund des Arbeitsplatzes geht, ist das nicht SEINE Zuständigkeit, sondern die des Arbeitgebers. Dieser MUSS für einen geeigneten Arbeitsplatz für den rest der Schwangerschaft sorgen; wenn das bedeutet, statt Kinder zu betreuen bspw. nur noch Brote zu schmieren, Papierkram zu erledigen etc., dann ist das so. Kein Grund, den Arzt zu verurteilen, sondern den Arbeitgeber auf den Pott zu setzen. Er MUSS für eine geeignete Arbeit sorgen, ob es ihm passt oder nicht.


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Und Hände anschließend zusätzlich noch desinfizieren. Reicht aus.


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Ich habe zwar nicht mit Kindern zu tun, aber bei mir im Job bestand auch eine erhöhte Infektionsgefahr. Vor allem Salmonellen und Listerien! Ich habe mein AG auch erst auf diese "Gefahr" aufmerksam machen müssen. Ich habe ihm meine Bedenken mitgeteilt! Mein AG hat mir die Wahl gelassen! 1. BV vom FA oder 2. Ich werde ins 450 km entfernte Haupthaus versetzt und bekommen dort einen Schreibtischjob (an meinem Standort gabs keine Beschäftigungsmöglichkeit im Büro) Für mich war klar ein BV weil ich schon eine Tochter habe und dies nicht miteinander vereinbaren konnte! Mein FA meinte auch da wäre nur ein BV sinnvoll! So weit ich weiß kann dein FA dein BV auch auf eine bestimmte Stundenanzahl festlegen! Also du darfst z.B. nur 4 Std. arbeiten, hättest dann Vormittags wenn du nicht alleine bist eine Beschäftigung und Nachmittags wenn du dich auch um U3 Kinder kümmern müsstest hast du dann das BV! Dein AG müsste sich für diese Zeit eben eine Kraft einstellen! Rede also lieber nochmal mit deinem AG, da muss es eine Lösung geben! LG Ines


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Ich hab im Kindergarten gearbeitet und war einen Morgen und einen Mittag da, damit die Leitung ihre Büroarbeit machen konnte. Da gab es keine Brote zu schmieren-ich war definitiv für die Kinder eingesetzt.Und durch das BV konnte mein AG sich um ne Ersatzkraft bemühen. Es ist sehr wohl Sache des Arzte.Selbst bei der Untersuchung beim Vertretungsarzt hat er mich gefragt ob ich schon ein BV hab sonst würde er mir eins ausstellen.Und mit dem kann sich der AG dann an die Krankenkasse wenden.