Mitglied inaktiv
Ich bin ja Selbständig und nun wieder schwanger. Meine Frage, muss man die 6 Wochen vor der Geburt zu Hause bleiben? Auch als Selbständige? Ne oder? War mir als sicher das an weiter arbeiten kann, bis gestern mich welche irre gemacht haben. Ich kann ja schlcht mein Geschäft zu machen. VLG
Ich weiß ja nicht, was du machst, ich arbeite von zu Hause aus und ich muß auch auch weitermachen, ich kann ja nicht 14 Wochen sagen, es gibt nix mehr. Sorry, genau kann ich dir auch nicht helfen, ich will erst morgen zur Caritas und mich beraten lasssen. Ich habe ja erst angefangen mit dem Geschäft und eigentlich noch keinen "Gewinn" zur Zeit geht es 0 auf 0 auf
Ja so ght es mir auch fast. Habe auch erst im April eröffnet. Kannst mir ja mal eine PN schicken wenn du mehr weißt. Schicke dir dann mal eine PN. Mag nicht komplett alles öffentlich schreiben. LG
Hi! Es kann dich glaub ich vorher (also die 6 Wochen) keiner zwingen nicht zu arbeiten, allerdings machst du das dann auf eigene Verantwortung. Habe damals bei meiner 2. Tochter auch bis eine Woche vor ET gearbeitet, musste da allerdings so eine Erklärung unterschreiben, dass ich halt auf diese Zeit verzichte... Lg Birte
Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Arbeitnehmerinnen, nicht für Selbständige. Du kannst, wenn Du willst, bis eine Stunde vor der Geburt arbeiten und eine danach wieder anfangen. Übrigens müssen auch Arbeitnehmerinnen nicht die 6 Wochen vor der Geburt pausieren, sondern dürfen da durchaus noch arbeiten. Das absolute Beschäftigungsverbot gilt nur für die 8 Wochen nach der Geburt (und wie gesagt, nur für Arbeitnehmerinnen).
Ich bin auch selbstständig. 6 Wochen vorher aufzuhören ist nicht drinn. Ich versuche wieder genau wie bei meinem ersten Kind, bis kurz vor ET zu arbeiten. Sicherlich aber etwas weniger
Da ich nach einem Auslandsaufenthalt letztes Jahr im April wieder neu angefangen habe, bin ich auch noch nicht im grünen Bereich. Das dauert einfach etwas bis man wirklich renetabel arbeitet.
Du kannst bei der Caritas, je nach dem wieviel Du und Dein Partner zusammen an Geld zur Verfügung habt, einmalig Erstaustattungsgeld beantragen.
Existensgründungszuschuss kann man beim Amt beantragen. Allerdings muss das vor der Gewerbeanmeldung geschehen. Außerdem muss ein fundierter Existensgründungsplan erstellt werden der fachlicher Seite bekräftigt wird.
Sind die Einnahmen noch so gering das Dir nichts bzw. so wenig zum Leben bleibt und Du auch nicht in einer eheänlichen Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft oder Ehe lebst, kannst Du ggf. eine Aufstockung durch ALGII beantragen. Auch da müssen allerdings Bwa`s. Summen - und Salden Listen etc. vorgelegt werden. Außerdem wird mit einem Finanzcoach Deine Wirtschaftlichkeit überprüft und ein Plan für die nächsten 6 Monate erstellt.
Hoffe das hilft etaws weiter.
LG
Ich bin auch selbständig. Du entscheidest selbst, ab wann Du zu Hause bleibst. Da gibt es eigentlich keine Vorschriften. Jedenfalls kenne ich keine.
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