Mitglied inaktiv
hallo ihr, ich hab mal ne frage. bin als schwangerschaftsvertretung seit 2001 beschäftigt. nun ist diese ex-kollegin zum 2. mal schwanger und mir wurde gesagt, dass sich nun mein vertrag weitere 3 jahre verlängert. nun da ich selbst schwanger bin möchte ich die rechtslage wissen. bin ich nach der elternzeit meiner ex-kollegin gekündigt oder erst nach meinen 3 jahren (welche ich evtl. in anspruch nehme). wer weiss mehr darüber oder hat tips wo ich im netz gucken kann. vielen lieben dank grüsse inge
eigentlich können arbeitsverträge nicht nach belieben andauernd verlängert werden. ein befristeter vertrag kann höchstens 2 jahre befristet bleiben (inkl. verlängerungen). nach den 2 jahren muß man dich entweder fest einstellen oder kündigen. richte deine frage am besten an frau bader. als rechtsanwältin kann sie dir bestimmt am besten weiterhelfen. LG
Ich kenne das auch das ein Arbeitsvertrag befristet nur 2 x verlängert werden und auch längsten für 2 Jahre. Wenn es darüber geht, mußt du entweder ganz eingestellt werden oder gar nicht. So war es auch bei mir. Erst einen Vertrag für ein halbes Jahr und dann für 1 1/2 Jahre. Dann hieß es entweder oder. Zum Glück wurde ich übernommen. Mexi hat Recht, wende dich an die Rechtsanwältin, die kann dir sicher helfen. Liebe Grüße Steffi
Die letzten 10 Beiträge
- Wirklich schwanger?!
- Rückenschmerzen & schlechter Schlaf – wie kommt ihr durch die Nächte?
- Xonvea aufhören - Erfahrungen?
- Hohe triglyceridwerte und cholesterinwerte
- Erfahrungen erster Ultraschall
- Beruhigende Worte wanted :(
- Schwangerschaft 10 Tage zurück
- Kindsbewegungen und Gewichtszunahme
- 6+3 leere Fruchthöhle?
- 10. SSW Bluttropfen am Toilettenpapier - Fehlgeburt?