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Schwangerschaftsvertretung und schwanger

Schwangerschaftsvertretung und schwanger

Mitglied inaktiv

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hallo ihr, ich hab mal ne frage. bin als schwangerschaftsvertretung seit 2001 beschäftigt. nun ist diese ex-kollegin zum 2. mal schwanger und mir wurde gesagt, dass sich nun mein vertrag weitere 3 jahre verlängert. nun da ich selbst schwanger bin möchte ich die rechtslage wissen. bin ich nach der elternzeit meiner ex-kollegin gekündigt oder erst nach meinen 3 jahren (welche ich evtl. in anspruch nehme). wer weiss mehr darüber oder hat tips wo ich im netz gucken kann. vielen lieben dank grüsse inge


Mitglied inaktiv

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eigentlich können arbeitsverträge nicht nach belieben andauernd verlängert werden. ein befristeter vertrag kann höchstens 2 jahre befristet bleiben (inkl. verlängerungen). nach den 2 jahren muß man dich entweder fest einstellen oder kündigen. richte deine frage am besten an frau bader. als rechtsanwältin kann sie dir bestimmt am besten weiterhelfen. LG


Mitglied inaktiv

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Ich kenne das auch das ein Arbeitsvertrag befristet nur 2 x verlängert werden und auch längsten für 2 Jahre. Wenn es darüber geht, mußt du entweder ganz eingestellt werden oder gar nicht. So war es auch bei mir. Erst einen Vertrag für ein halbes Jahr und dann für 1 1/2 Jahre. Dann hieß es entweder oder. Zum Glück wurde ich übernommen. Mexi hat Recht, wende dich an die Rechtsanwältin, die kann dir sicher helfen. Liebe Grüße Steffi