Elternforum Schwanger - wer noch?

Schwanger während Elternzeit

Schwanger während Elternzeit

Ysm__

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Hallo Ihr lieben, Ich habe eine Tochter (7Monate) und bin jetzt wieder Schwanger. Ich wollte meine Elternzeit vorzeitig beenden da meine neue Mutterschutz quasi am 07.02.24 beginnt das ich wieder volles Gehalt bekomme. Jetzt zu meiner Frage reicht es aus einen Antrag selber zu schreiben und dem Ag zu geben und wann sollte ich das am besten tun, kurz vorher also 7 wochen vor beginn des Mutterschutzes oder doch eher? Eine Bestätigung vom gyn über die SS habe ich schon bekommen jedoch meinen AG noch nicht mittgeteilt ich weis auch garnicht wann ich das sagen sollte. Und wird die restliche Elternzeit die ich noch hätte später noch angerechnet? Ich hätte ja noch 2 Jahre oder muss ich dann quasi für das 2 Kind nochmal Elternzeit neu beantragen und das vom 1 Kind fällt dann weg? Liebe Grüße und danke schonmal im voraus :)


anna-

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Antwort auf Beitrag von Ysm__

Du kannst es jetzt schon anmelden, dass du die Elternzeit vorzeitig zum 7.2. beenden wirst, da du wieder schwanger bist (wobei das irrelevant ist) und im selben Atemzug gleich die neue Elternzeit beantragen. Für die Elternzeit: Du hast bis zum 8.Geburtstag Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Also wenn du nur 10 Monate hattest, bleiben 2 Jahre 2 Monate übrig. Elterngeldanspruch hast du jedoch nur in den ersten 14 Lebensmonate deines Kindes bzw mit Elterngeld Plus entsprechend mehr. Doppelt gibt es auch nicht, sondern nur einen Geschwisterzuschlag. Also macht es wahrscheinlich Sinn, Elternzeit für das zweite Kind zu beantragen, damit du auch Elterngeld bekommst. Falls du in der Elternzeit mit Elterngeld Plus gerechnet hast, solltest du das unbedingt noch umwandeln, wenn das für euch passt (mal anrufen bei der Elterngeldstelle wie es Formell geht). Normale Elterngeldmonate werden bei der Berechnung für die zweite Elternzeit mit Elterngeldbezug ausgeklammert, Elterngeld Plus jedoch komplett so berechnet (also wenn du nur 500€ Elterngeld Plus hattest und sonst kein Einkommen, werden diese 500€ als Gehalt für den Monat gerechnet).