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Schwanger von neuem Partner aber noch verheiratet

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Schwanger von neuem Partner aber noch verheiratet

Pupsi29

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Hallo,ich hab da mal ein Anliegen. Unzwar gibt es ja das Gesetz ein Kind was in einer Ehe gezeugt wird,ist automatisch das Kind des Ehemannes. Wie ist das wenn man im Trennungsjahr ist? Hat er ein Anspruch auf das Kind? Bzw ist das automatisch so,das Kind des neuen Partners,ohne das mit den Behörden vorher zu klären? Also ob es reichen würde,den neuen Partner als Vater eintragen zu lassen? Wer war schon mal in der Situation und kann mich aufklären? Er ist auch noch verheiratet,da ist aber nichts zu befürchten von seiner Noch Frau? Danke schon mal... Lg Pupsi


Casper93

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Antwort auf Beitrag von Pupsi29

kommt drauf an, seit wann das scheidungsverfahren anhängig ist.... dein noch ehemann muss erklärren, dass er nicht der vater ist und der papa muss dann die veaterschaft anerkennen wie bei normalen unverheirateten... wenn das scheidungsverfahren noch nicht anhängig ist, gilt es noch als eheliches kind. für das anhängige scheidungsverfahren gilt ne tagesregelung je nach tag der zeugung....


Pupsi29

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Antwort auf Beitrag von Casper93

Hallo. Danke für die Info. Also Scheidung wurde eingereicht kurz bevor ich meinen neuen Partner kennengelernt habe. Was ist eine Tagesregelung? Dass mein Noch Mann nicht der Vater ist,sollte kein Problem sein,dass von ihm schriftlich zu bekommen. Gibt es dafür einen Vordruck oder kann man das einfach handschriftlich vereinbaren? Wo kann man sich diesbezüglich allgemein schlau machen? Jugendamt?


Mommysproud

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Antwort auf Beitrag von Pupsi29

Hi, Laut Gesetz gilt der als vater der zum zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Dein Partner kann aber vorher beim standesamt die vaterschaft anerkennen. Dann steht er auch auf der Geburtsurkunde drauf. Lg


Pupsi29

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Antwort auf Beitrag von Mommysproud

Ok. Nee die Scheidung ist bis ET durch. Also kann er keine Ansprüche stellen mein Noch Mann?


KathySven

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Antwort auf Beitrag von Pupsi29

So leicht ist es leider nicht. Solange du nicht rechtlich geschieden bist. Ist dein Noch mann automatisch der Vater mit allen drum und dran! Dann müsste die Vaterschaft angefochten werden. Hatte das vor 8 Jahren hatte zum glück eine Woche vor der Geburt meine Scheidung durch. Mach dich mal beim Jugendamt schlau vllt hat es sich in 8 Jahren geändert.


Pupsi29

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Antwort auf Beitrag von KathySven

Ok mache. Danke für die Antworten. Also Scheidung ist im September durch. Geburtstermin ist im Nov.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von KathySven

Sie schrieb ja, dass die Scheidung bis ET durch ist. Also dürfte da ja kein Problem sein.


Sabrina zwei sterne

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Antwort auf Beitrag von Pupsi29

Dass Kind wird definitiv ehelich geboren. Dass muss dann beim Jugendamt geändert werden. Noch ehe mann erkennt ab der Vater an. Oder such dir ein Guten Anwalt da kann man auf Härtefall Scheidung gehen. So wollte ich dass auch aber meine Anwältin War zu dumm... und der Richter sagte wenn die Anwältin auf Härtefall gegangen wäre,wäre es schneller gegangen....


Pupsi29

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Antwort auf Beitrag von Sabrina zwei sterne

Ist leider keine Härtefallscheidung. Hatte es damals schon gefragt. Gut also dann Standesamt und Jugendamt. Danke ihr lieben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sabrina zwei sterne

Wieso wird das Kind definitiv ehelich geboren? Kannst du jetzt schon vorhersagen, dass es ein Frühchen wird? Sie schrieb: Scheidung ist im September durch. ET ist im November. Wo ist es dann noch ehelich?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Pupsi29

Er ist und bleibt so lange der gesetzliche Vater und hat somit jeden väterlichen "Anspruch", was Rechte und Pflichten angeht... bis er dieses anfechtet und im besten Falle ein anderer angibt der Vater zu sein.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pupsi29

"Im deutschen Recht gilt ein Kind als außerehelich, das von einer ledigen Mutter oder einer Frau geboren ist, deren Ehe durch Tod des Ehegatten seit mehr als 300 Tagen oder durch am Tage der Geburt rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst ist (Rechtslage seit 1. Juli 1998). Außerehelich ist ein Kind außerdem, wenn seine Vaterschaft mit Erfolg durch ein Vaterschaftsgutachten angefochten worden ist."