Elternforum Schwanger - wer noch?

Schwanger und Arbeitszeugnis!!

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Hallo, ich werde im Dezember in den Mutterschutz gehen. Für mich wird jetzt schon fleißig eine neue Mitarbeiterin gesucht "unbefristet" versteht sich. das heißt ich bin dann raus aus dem ganzen. ist es mir möglich schon kurz vor dem Mutterschutz eine Beurteilung einzuholen? und wie müßte diese formuliert sein, da ich ja erst im mutterschutz bin und nach der erziehungszeit gekündigt werden darf? ich möchte blos was in der hand haben. grüße evy


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Hallo, soviel ich weiss, steht einem Arbeitnehmer sowieso jährlich ein Zeugnis zu, wird aber meist nicht gemacht, erst wenn ein Wechsel ansteht. Du kannst also jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen und würde das auch bald tun, wer weiss wie lange es dauert bis Du es in den Händen hälst? Wenn sie Dich fragen warum Du eines haben willst, kannst Du entweder den wahren Grund angeben, oder sagen, Du willst einfach eines haben, weil Du in den Mutterschutz gehst. Aber eigentlich ist keine Begründung notwendig. Gruss Biggy


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*mal zustimm* du kannst dir, wann immer du willst ein arbeiterzeugnis von deiner Firma/Chef anfordern, das steht dir zu! Also einfach mal nachfragen, und ich denke auch nicht, das man dafür einen grund braucht, und wenn doch, ist es grund genung was in der Hand zu haben, wenn du in MuSchu gehst!! ;) grüßle, Vio =)


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Hallo, wenn mich nicht alles täuscht, dann müßtest Du aber noch dem Erziehungsurlaub mindestens für 3 Monate weiter beschäfftigt werden. Das geht nicht so einfach, dich dann rauszukicken. Und weiter: Hast Du Dich schon schriftlich geäußert, ob Du 3 Jahre Erziehungsurlaub nehmen möchtest? Es gibt arbeitsrechtliche Dinge, die gerade Schwangere und Mütter schützen sollen. Da würde ich mich noch einmal erkundigen. Des weiteren, ein Zwischenzeugnis würde ich noch nicht einfordern, erst, wenn sich das "rechtliche" geklärt hat. Denn es macht einen "komischen" Eindruck. Es sieht so aus, ab ob DU nicht mehr arbeiten möchtest, und das würde ich dem Arbeitgeber nicht mitteilen. Arbeitszeugnisse müssen auch später noch ( ich glaube sogar bis 1 Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses erstellt werden. Nur, Du hast noch nicht Dein Dienstverhältnis beendet, sondern wirst beurlaubt. Erkundige Dich da noch mal genau, es ist auch eine Sache mit den Arbeitsverträgen / Tarifverträgen. Steffi


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Ich denke, Du hast doch ein Recht darauf wiedereingestellt zu werden oder habe ich da etwas falsch verstanden ?


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Nein das Unternehmen ist so klein, so das man nicht auf mich warten kann, denke ich. ja er hätte jemanden als mutterschutzvertretung einstellen können aber geht denke ich davon aus das ich nicht wieder arbeiten will, weil ich zwillinge bekomme. abgesehen davon bin ich froh dort bald nicht mehr arbeiten zu müssen. zudem bin ich froh wenn meine ich meine schwangerschaft ohne kompilkationnen überstehe, so wie die hier mit einem umgehen. grüße evy


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Hallo, ich verstehe auch nicht ganz, wieso du nach der Elternzeit gekündigt werden sollst. Du hast doch einen Anspruch auf Wiedereinstellung nach der Elternzeit. Zwar nicht auf den gleichen Arbeitsplatz den du jetzt machst, aber auf einen vergleichbaren. Ich habe mir auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis ausstellen lassen, bevor ich in Mutterschutz ging. Ich wollte auch etwas in Händen halten über meine bisherigen Tätigkeiten und Leistungen. Denn wer weiss, was nach den 3 Jahren Erziehungszeit kommt. LG, SweetApple


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Hallo Also was die denken, dass Du mit Zwillingen nach drei Jahren Elternzeit eh nicht mehr arbeiten willst, das kann Dir Wurscht sein. Sowie ich das gelesen hab und auch die anderen geschrieben haben hast Du ein Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Also, ich würde mir gegenüber dem Arbeitgeber, auch wenn Du froh bist aufhören zu können, alle Optionen offen halten. In drei Jahren verändert sich einiges. Bezüglich dem Zwischenzeugnis würde ich auch mal fragen, Begründung musst Du keine abgeben. Jeder hat das Recht seine Bewerbungsunterlagen a jour zu halten. Und wenn Sie Dich zu fest "triezen" im Geschäft, geh zu Deinem FA und sage ihm das es für Dich nicht mehr möglich ist zu arbeiten, da im Geschäft keine Rücksicht genommen wird auf Dich und das Du das Gefühl hast überfordert zu sein. Der wird Dich sofort krank schreiben, Deine Gesundheit und die Deiner Kleinen geht schliesslich vor! LG Swissmaus


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Du hast jederzeit das Recht ein Zeugnis zu verlangen, denk aber dran ein qualifiziertes Zeugnis wäre mit Beurteilung, ein normales ohne.


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Hallo, habe gerade gestern meinen Arbeitgeber um ein "Zwischenzeugnis" gebeten. Als ich meine letzte Elternzeit angetreten habe, habe ich dass nicht getan und hatte danach das Problem, dass mich kaum noch jemand kannte (war auch eine sehr kleine Einrichtung und großer Wechsel) Dies habe ich auch als Begründung genommen. Drei Jahre sind eine lange Zeit. Und für meinen Chef war es kein Problem. LG Miriam