einpapa
Guten Tag, bei meiner Frau auf der Arbeit ist eine Mitarbeiterin Schwanger. Der Chef meint nun das er es ihr genehmigen muß wenn sie von der Arbeit fernbleibt. Wenn sie krank/arbeitsunfähig ist muß er es wohl auch genehmigen. Was sagt ihr dazu? Als meine Frau damals schwanger war mußte er nichts genehmigen.
Auch eine Schwangere kann nicht einfach so der Arbeit fernbleiben. Allerdings hat der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz zu beachten: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf Und wenn die Schwangere vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Beschäftigungsverbot bekommt, ist das natürlich zu akzeptieren.
Es geht sicher um Arztbesuche oder? Wenn diese außerhalb der Arbeitszeiten zu verlegen gehen muss der AG sie nicht freistellen. Das gibt es auch für andere Arztbesuche nicht. Wenn sie fernbleibt weil es ihr nicht gut geht braucht sie natürlich eine Krankmeldung... Kranksein genehmigen lassen... gabs noch nie und gibts auch nicht. Auch eine Schwangere kann wegen Unwohlsein nicht zu hause bleiben wie sie mag.
Mit fernbleiben meinte ich Arztbesuche, die sich nicht anders legen lassen, vielleicht etwas ungünstig ausgedrückt. Jedoch meint der Arbeitgeber das es neu ist das man sich das genehmigen muß wenn man krankgeschrieben wird.
Aber natürlich muss man geplante Arztbesuche ankündigen... warum sollte es bei Schwangeren anders sein? Krankheit genehmigen lassen... das muss aber ganz neu sein... bzw. falsch verstanden.
Wenn die Arzttermine nicht anders gelegt werden können, hat der Arbeitgeber meines Erachtens Pech. Er muss sie ohne Einbußen freistellen, die Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden. Hier hatte jemand schon den Link auf das Mutterschutzgesetz gepostet, da ist alles nachzulesen.
Ja das stimmt aber ich denke die meisten normalen Termine sind legbar...
Hallo, ich bin nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe. Man braucht keine Genehmigung um krank zu sein. Er kann eine Bescheinigung vom Arzt verlangen, wenn sie krank ist. Das ist rechtens. Von der Arbeit fernbleiben darf man natürlich nicht einfach so, aber das hat nichts mit Schwangerschaft zu tun. LG
Also, bei mir ist es auch so. Mein Frauenarzt kann bis März nur Vormittags Termine geben. Und mein Arbeit geber MUSS mich freistellen für die Stunden die der Termine in Anspruch nimmt. Allerdings mit einer Bescheinigung das der Termine echt nicht anderst legbar war.
Was neu ist: der AG darf verlangen, dass AN bereits am und für den ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abliefern. Richtig neu ist das eigentlich auch nicht, aber es gab gerade erst ein Gerichtsurteil dazu. Viele Arztpraxen haben heute sehr entspannte Öffnungszeiten, sodass es eher unwahrscheinlich ist, keine Termine außerhalb der Arbeitszeiten zu bekommen. Auch da ist der AN in der Pflicht, sich um solche Termine zu bemühen. Geht das nicht, liegt die Beweispflicht dafür auch beim AN. Das sind aber Pflichten, die für alle Patienten gelten. Da haben Schwangere auch keinen Sonderstatus...
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