Fiesemel
Huhu, Ich hoffe das hier jemand ist der mir helfen kann. Hab schon einiges gelesen aber keine für mich eindeutige Antwort erhalten. Ich bin zur Zeit im 2. Jahr Elternzeit meines ersten Kindes und bin nun in der 10. Ssw. Meine Elternzeit endet eigentlich am 4.10.2015 Der ET von meinem zweiten Baby ist 1.7.2015 Jetzt ist es so das ich im Krankenhaus auf der Kinderstation arbeite und bei der ersten Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot kam. Ich habe jetzt mehrfach gehört das ich meine Elternzeit frühzeitig beenden kann ohne Zustimmung vom Arbeitgeber damit ich wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe.Das würde aber nicht zeitgleich bedeuten das ich ins Beschäftigungsverbot komme und wieder meinen Lohn erhalte oder? Und wie berechnet sich dann mein nächstes Elterngeld vom zweiten Kind. Lg Linda
Die Ez kannst du 1 Tag vor Mutterschutzbeginn beenden, dann bekommst du wieder normales Mutterschutzgeld. Eher beenden, um ins BV zu gehen ist nicht erlaubt.
Genau wie schon erklärt wurde. Möchte nur ergänzen das du die restliche elternzeit auf Antrag aufheben darfst. Das musst du in deine Benachrichtigung über den Beginn des mutterschutzes mit rein schreiben. Es gibt übrigens keine Frist mit der du das anmelden musst. Ich habe zwei Wochen vor Beginn des neuen mutterschutzes Bescheid gesagt.