Mitglied inaktiv
Hallo! Hat von euch jemand einen Tip, wo ich Informationen bekomme, ob man trotz Mutterschutz die Schule fertig machen kann??? Ich wollte bei meinen Arbeitgeber einen Antrag stellen, das ich sie fertig machen darf und wollte irgend etwas festes mit reinschreiben! Liebe Grüße, marlen.
Wenn mich nicht alles täuscht, darf man als Arbeitnehmerin arbeiten bis die Wehen einsetzen. Die zeiten vor der geburt sind Schutzzeiten für die Mutter, die aber, wenn die Mutter will, nicht zwingend sind. Ganz anders ist der Beschäftigungsverbot 8 Wochen nach der Geburt. Sonst frag mal in der Rechtsabteilung nach, aber ich kann mir vorstellen, das es bei Schülerinnen so ist wie bei Arbeitnehmerinnen
Hallo! Ich denke das du ganz normal bis zur Geburt weiterhin zur Schule gehen darfst....wenn du arbeitest dürftest du auch auf deinen Muschu vor der Geburt verzichten. Man muß es glaub nur schriftlich festhalten. Nach der Geburt darfst du NICHT freiwillig auf den Schutz verzichten. Der ist ein muß.
ich war in der selben situation wie du, man darf bis zur geburt die schule besuchen, muss danach allerdings den gesetzlichen mutterschutz von acht wochen einhalten, wegen versicherung usw.
Hallo, ich bin auch noch in Schulischer Ausbildung. Man kann in MuSchu gehen, muss aber nicht. Die 8 Wochen danach sind ein MUSS. Die musst du zu Hause bleiben. Ich war mit der Schule so verblieben, dass ich solange am Unterricht teilnehme bis es nicht mehr geht. Sei es durch Schmerzen (Rücken etc.) oder Unwohlsein oder Geburt. Ich habe ein Schreiben fertig gemacht, wo ich das so reingeschrieben habe und das war alles kein Problem. Von den 8 Wochen wissen sie auch und auch einen ungefähren Tag, wann ich wieder komme. LG Nicole
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