Mitglied inaktiv
hallo ich hatte deine beitrag zum beschäftigungsverbot gelesen! warum hattest du genau beschäftigungsverbot? ich bin krankenschwester und arbeite zur zeit im nachtdienst und das darf man ja laut mutterschutzgesetz nicht und dann hat mir mein arzt auch beschäftigungsverbot erteilt und dann meinte unsere pflegedienstleitung dann könnte sie mich aber nicht weiterbezahlen. dann sagte ich ihr da ich nur 5 nächte´, die es aber in sich haben, arbeite würde ich gerne 6 tage also freitag, samstag, sonntag alle 2 wochen arbeiten! sie meinte aber da hätte sie nichts für mich, entweder in der woche oder nachtwache. aber ich kann nicht in der woche arbeiten da ich noch 2 kinder im alter von 4 und 2 jahren zu hause habe. also muss ich jetzt auf eigene verantwortung arbeiten sonst bekomme ich kein geld! wollte halt gerne wissen wie es bei dir war! danke fürs lesen! gruss frauke
Hi Frauke Das Beschäftigungsverbot für Krankenschwestern ist allgemein und nicht nur für die,die Nachtdienst machen.Zu hohe Infektions und Ansteckungsgefahr. Dein Arbeitgeber muß dich weiter bezahlen,er ist gesetzlich verpflichtet. Meist sprinngt in dem Fall die Berufsgenossenschaft ein und zahlt dein Gehalt voll weiter. Wenn dir in der Schwangerschaft was passiert,also du Arbeiten bist trotz Verbot-erlischt dein Versicherungsschutz-und du riskierst die Gesundheit deines ungeborenen. Also leg die Füße hoch und genieße die Zeit,bald hast du 3 Kinder!
Huhu! Natürlich muß dein Arbeitgeber dir volles Gehalt weiter zahlen, ohne jedoch Zuschläge. Ich bin Altenpflegerin und habe auch volles Gehalt bekommen und meine Chefin mußte neben mir noch eine Kraft die mich vertritt auch voll bezahlen. Jetzt bekomme ich ja die Hälfte vom AG und die Hälfte von der Krankenkasse. Wenn du noch Fragen hast, Mailadresse ist oben hinterlegt. Monique