Mitglied inaktiv
Hallo! Darf ich fragen, was Du beruflich machst? LG,Andrea
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Das dachte ich mir schon.Ich bin nämlich auch Erzieherin und habe seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom ARBEITGEBER:Der Arzt kann kein Beschäftigungsverbot ausstellen, es sei denn, man hat irgendwas. Bei mir war der Fall, dass ich gegen Zytomegalie nicht immun bin (dagegen kann man sich auch nicht impfen lassen) und man dann laut Arbeitsschutzgesetz nicht mit Kindern unter drei arbeiten darf. Wenn der Arbeitgeber einen nicht an einen geeigneten Ort verstzen kann, muß er ein Beschäftigungsverbot ausstellen.Das heißt: NICHT arbeiten, aber bei vollem Gehalt, weil Du ja nicht krankgeschrieben bist. Wie ist das bei Dir? Bist Du krankgeschrieben? Liebe Grüße, Andrea
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